Entscheidungen zu § 89 TKG 2003

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE OGH 2001/9/6 21Bs226/01

Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestimmte die Untersuchungsrichterin die Kosten der M*****obilkom A*****ustria AG & Co KG (in der Folge: M*****obilkom) für deren Leistungen im Rahmen der von der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien in mehreren Beschlüssen angeordneten Telephonüberwachung unter Abweisung eines Mehrbegehrens von 157.795,20 ATS mit 310.881,60 ATS. Die gegen den abweislichen Teil zulässig (§ 392 StPO) und rechtzeitig (Rückschein bei AS 3q... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.09.2001

RS OLG Wien 2001/09/06 21BS226/01

Rechtssatz: 1.
Rechtssatz: Der unbestimmte Gesetzesbegriff "angemessene Kosten" in § 89 Abs 2 Satz 2 TKG ist dahin zu interpretieren, dass die Leistungsvergütung lediglich nach dem tatsächlichen Aufwand vorzunehmen ist. 2.
Rechtssatz: Im Verfahren zur Festsetzung ersatzfähiger Kosten nach § 89 Abs 2 TKG ist per analogiam das Gebührenanspruchsgesetz heranzuziehen. 3.
Rechtssatz: Die analoge Heranziehung des Gebührenanspruchsgesetzes hat unter anderem zur Folge (§ 38 Abs 1 GebAG), dass ein G... mehr lesen...

Rechtssatz | OLG Wien | 06.09.2001

TE OGH 1998/10/13 6Bs219/98 (6Bs248/98, 6Bs249/98, 6Bs261/98, 6Bs281/98, 6Bs282/98, 6Bs308/98, 6Bs32

Begründung: Mit den angefochtenen Beschlüssen haben die Erstgerichte jeweils der Beschwerdeführerin die Kosten für die Durchführung der Telefonüberwachung, wobei diese in allen Fällen Rückdatenerfassung und zu Z. 8 auch eigentliche Überwachung betraf, bestimmt. Hiebei haben die Erstgerichte jeweils mit Bezugnahme auf § 89 Abs 2 TKG die Kosten für den Personalaufwand im angesprochenen Umfang samt Mehrwertsteuer zugesprochen, jedoch den Aufwand an "CPU-Zeit" unter Verweis auf die... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.10.1998

RS OGH 1998/10/13 6Bs219/98, 6Bs248/98, 6Bs249/98, 6Bs261/98, 6Bs281/98, 6Bs282/98, 6Bs308/98, 6Bs32

Norm: TKG §89
Rechtssatz: Rufdatenrückerfassung ist Inhalt des in § 89 TKG definierten Fernmeldegeheimnisses und die Maßnahmen der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach § 149a ff StPO beziehen sich auch darauf. Entscheidungstexte 6 Bs 219/98 Entscheidungstext OLG Innsbruck 13.10.1998 6 Bs 219/98 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.10.1998

RS OGH 1998/10/13 6Bs219/98, 6Bs248/98, 6Bs249/98, 6Bs261/98, 6Bs281/98, 6Bs282/98, 6Bs308/98, 6Bs32

Norm: TKG §89
Rechtssatz: Bereitstellen im Sinn des § 89 Abs 1 TKG umfaßt auch die anfallenden Rechnerzeiten. Der betriebswirtschaftlich errechnete Aufwand an CPU-Zeit ist sohin nicht ersatzfähig. Entscheidungstexte 6 Bs 219/98 Entscheidungstext OLG Innsbruck 13.10.1998 6 Bs 219/98 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0819:... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.10.1998

RS OGH 1998/3/3 6Bs27/98

Norm: TKG §89
Rechtssatz: CPU-Zeit betrifft den Maschineneinsatz und die Bereitstellung der für die Fernmeldeüberwachung erforderlichen Einrichtung, daher kein Anspruch auf Kostenersatz. Entscheidungstexte 6 Bs 27/98 Entscheidungstext OLG Innsbruck 03.03.1998 6 Bs 27/98 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0819:1998:RI00... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.03.1998

RS OGH 1998/3/3 6Bs27/98

Norm: TKG §89
Rechtssatz: Mangels Kalkulationsunterlagen zum Personalaufwand ist in analoger Anwendung des § 34 GebAG auf die Honorarrichtlinien der BWK für die Ingenieurbüros zurückzugreifen. Entscheidungstexte 6 Bs 27/98 Entscheidungstext OLG Innsbruck 03.03.1998 6 Bs 27/98 Schlagworte Rufdatebnrückerfassung European C... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.03.1998

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