Norm
TKG §89Rechtssatz
CPU-Zeit betrifft den Maschineneinsatz und die Bereitstellung der für die Fernmeldeüberwachung erforderlichen Einrichtung, daher kein Anspruch auf Kostenersatz.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0819:1998:RI0000052Im RIS seit
11.11.2010Zuletzt aktualisiert am
14.12.2010