RS OGH 1998/3/3 6Bs27/98

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.03.1998
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Norm

TKG §89

Rechtssatz

CPU-Zeit betrifft den Maschineneinsatz und die Bereitstellung der für die Fernmeldeüberwachung erforderlichen Einrichtung, daher kein Anspruch auf Kostenersatz.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:1998:RI0000052

Im RIS seit

11.11.2010

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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