Norm
TKG §89Rechtssatz
Bereitstellen im Sinn des § 89 Abs 1 TKG umfaßt auch die anfallenden Rechnerzeiten. Der betriebswirtschaftlich errechnete Aufwand an CPU-Zeit ist sohin nicht ersatzfähig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0819:1998:RI0000066Im RIS seit
11.11.2010Zuletzt aktualisiert am
14.12.2010