Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Durch Beamte der Landesverkehrsabteilung Tirol wurde am 21.09.2021 im Fahrzeug des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) ein Radarwarngerät, welches an der Innenseite der Windschutzscheibe mittels Saugnapf befestigt und in Betrieb war, wahrgenommen. Das Gerät wurde durch die einschreitenden Beamten nach Aufnahme erforderlicher Daten sowie Anfertigung von Lichtbildern im Zuge einer Lenker- und Verkehrskontroll... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 30.01.2020 langte bei der belangten Behörde eine Anzeige der Landespolizeidirektion Oberösterreich vom 28.01.2020 betreffend den Beschwerdeführer ein. Die Anzeige enthielt auszugsweise folgende Informationen: „[…] Tatzeit: XXXX […] Tatbeschreibung: Verdacht einer Übertretung nach § 109 i V. m § 78/1 Telekommunikationsgesetz. [Der Beschwerdeführer] rief am XXXX vom Festnetzanschluss, XXXX den Notrufanschluss ( 133 ) XXXX ohne nachvol... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis des Fernmeldebüros vom XXXX wurde gegen den Beschwerdeführer eine Verwaltungsstrafe gemäß § 78 Abs. 1 Z 1 und Z 2 iVm § 109 Abs. 1 Z 5 TKG verhängt, da er ausgehend vom Teilnehmeranschluss XXXX am XXXX vor allem die Rufnummer der Polizeiinspektion XXXX unbegründet angerufen sowie sinnlose Bemerkungen und verwirrende Angaben gemacht und dadurch den Anschluss blockiert hat. Er hat dadurch eine Nachrichtenübe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei vertreibt XXXX und bewirbt sie auf der Webseite „ XXXX “. Die weitere Verfahrenspartei betreibt ein öffentliches Kommunikationsnetz im Sinne des TKG 2003 und erbringt Kommunikationsdienste einschließlich Internetzugangsdiensten. 2. Mit Schreiben vom 15.03.2019 forderte die beschwerdeführende Partei die weitere Verfahrenspartei auf, deren Kunden ab sofort keinen Zugang mehr zu der unter der Domain „ XXXX “ gefü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei vertreibt XXXX und bewirbt sie auf der Webseite „ XXXX “. Die weitere Verfahrenspartei betreibt ein öffentliches Kommunikationsnetz im Sinne des TKG 2003 und erbringt Kommunikationsdienste einschließlich Internetzugangsdiensten. 2. Mit Schreiben vom 15.03.2019 forderte die beschwerdeführende Partei die weitere Verfahrenspartei auf, deren Kunden ab sofort keinen Zugang mehr zu der unter der Domain „ XXXX “ gefü... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit formlosen Schreiben vom XXXX beantragte die Zweitbeschwerdeführerin beim BMVIT die Bewilligung einer Frequenz im Bereich XXXX GHz als Sekundärnutzung zur Erprobung bzw zum Testbetrieb für einen Zeitraum von zwölf Monaten für den Standort XXXX in der Gemeinde XXXX und den Standort XXXX , XXXX , wobei es vom erstgenannten Standort keine Einstrahlung auf eine Autobahn gebe, hingegen bei besagtem zweiten Standort sowohl auf die Autobah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit formlosen Schreiben vom XXXX beantragte die Zweitbeschwerdeführerin beim BMVIT die Bewilligung einer Frequenz im Bereich XXXX GHz als Sekundärnutzung zur Erprobung bzw zum Testbetrieb für einen Zeitraum von zwölf Monaten für den Standort XXXX in der Gemeinde XXXX und den Standort XXXX , XXXX , wobei es vom erstgenannten Standort keine Einstrahlung auf eine Autobahn gebe, hingegen bei besagtem zweiten Standort sowohl auf die Autobah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die XXXX (im Folgenden: "beschwerdeführende Partei") hat ihren Sitz in XXXX und vertreibt seit Jahrzehnten Arzneimittel und Kosmetika diverser Marken, darunter auch zahnmedizinische Produkte der Marke " XXXX ". Diese Produkte stellt sie auf der Webseite " XXXX " vor. Die XXXX (im Folgenden: "mitbeteiligte Partei") ist Inhaberin einer Bestätigung gemäß § 15 TKG 2003, betreibt ein Kommunikationsnetz und erbringt Kommunikations- einschließlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei vertreibt XXXX der Marke " XXXX ". Diese Produkte stellt sie auf der Webseite " XXXX " vor. Die weitere Verfahrenspartei betreibt ein öffentliches Kommunikationsnetz im Sinne des TKG 2003 und erbringt Kommunikationsdienste einschließlich Internetzugangsdiensten. 2. Mit Schreiben vom 15.03.2019 forderte die beschwerdeführende Partei die weitere Verfahrenspartei auf, deren Kunden ab sofort keinen Zugang mehr zu de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Vorauszuschicken ist: 1.1. Die XXXX (im Folgenden beschwerdeführende Partei) hat ihren Sitz in XXXX und vertreibt seit Jahrzehnten Arzneimittel und Kosmetika diverser Marken, darunter auch zahnmedizinische Produkte der Marke " XXXX ". Diese Produkte stellt sie auf der Webseite " XXXX " vor. 1.2. Die XXXX (im Folgenden mitbeteiligte Partei) ist Inhaberin einer Bestätigung gemäß § 15 TKG 2003, betreibt ein Kommunikationsnetz und erbringt Kom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei) hat ihren Sitz in XXXX und vertreibt seit Jahrzehnten Arzneimittel und Kosmetika diverser Marken, darunter auch zahnmedizinische Produkte der Marke " XXXX ". Diese Produkte stellt sie auf der Webseite " XXXX vor. 1.2. Die XXXX (im Folgenden: mitbeteiligte Partei) ist Inhaberin einer Bestätigung gemäß § 15 TKG 2003, betreibt ein Kommunikationsnetz und erbringt Kommunikationsdienste einsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei vertreibt Arzneimittel und Kosmetika der Marke " XXXX ". Diese Produkte stellt sie auf der Webseite " XXXX " vor. Die weitere Verfahrenspartei betreibt ein öffentliches Kommunikationsnetz iSd TKG 2003 und erbringt Kommunikationsdienste einschließlich Internetzugangsdiensten. 2.1. Mit Schreiben vom 15.03.2019 forderte die beschwerdeführende Partei die weitere Verfahrenspartei auf, deren Kunden ab sofort keinen Zug... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Die XXXX (im Folgenden beschwerdeführende Partei) hat ihren Sitz in XXXX und vertreibt seit Jahrzehnten Arzneimittel und Kosmetika diverser Marken, darunter auch zahnmedizinische Produkte der Marke " XXXX ". Diese Produkte stellt sie auf der Webseite " XXXX " vor. 1.2. Die XXXX (im Folgenden mitbeteiligte Partei) ist Inhaberin einer Bestätigung gemäß § 15 TKG 2003, betreibt ein Kommunikationsnetz und erbringt Kommunikationsdienste einsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Strafverfügung des Fernmeldebüros für Oberösterreich und Salzburg (im Folgenden "belangte Behörde") vom XXXX , GZ. XXXX , wurde über XXXX (im Folgenden "Beschwerdeführer") als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden "mitbeteiligte Partei") eine Geldstrafe iHv € XXXX wegen des Betriebes einer Funkanlage ohne fernmeldebehördliche Bewilligung verhängt. Im
Spruch: wurde festgehalten: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Straferkenntnis vom 16.04.2018 entschied die belangte Behörde betreffend den Beschwerdeführer wie folgt: "Herr XXXX , geb. am XXXX , hat am Standort ‚ XXXX ' entgegen § 78 Abs 1 Z 2 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 6/2016, eine Telekommunikationsendeinrichtung missbräuchlich verwendet, indem er ausgehend von der E-Mail-Adresse XXXX an die E-Mail-Adresse XXXX am 27.8.2017 um 17.01 Uhr eine E-Mail-Nachricht mit ... mehr lesen...