Nach einem Vorfall vom 27. August 2000, bei dem dem einschreitenden Gendarmeriebeamten Zweifel an der gesundheitlichen Eignung des Beschwerdeführers zum Lenken eines Kraftfahrzeuges gekommen waren, leitete die Bezirkshauptmannschaft Bad Radkersburg das Ermittlungsverfahren ein und ersuchte den Amtsarzt um Erstellung eines Gutachtens. Nach einer Untersuchung des Beschwerdeführers am 3. Oktober 2000 hielt der Amtsarzt die Beibringung der Stellungnahme eines Facharztes für inne... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §8 Abs2;FSG 1997 §9;
Rechtssatz: § 9 FSG 1997 schließt die Durchführung einer Beobachtungsfahrt in anderen Fällen nicht aus. Dies zeigt schon § 8 Abs. 2 letzter Satz FSG 1997 (hier: die Entscheidung über die gesundheitliche Eignung des Beschwerdeführers konnte der Amtsarzt der Erstbehörde auch ohne Beobachtungsfahrt treffen). ... mehr lesen...
Die am 31. Oktober 1983 geborene Beschwerdeführerin beantragte mit Eingabe vom 13. April 2000 die "Führerscheinumschreibung gemäss § 23 Abs. 3 FSG" (betreffend ihren vom State of New Mexico am 5. Oktober 1999 ausgestellten Führerschein) mit dem Vorbringen, sie habe von August bis Dezember 1999 ihren ausschließlichen Wohnsitz in Santa Fe im US-Bundesstaat New Mexico, gehabt, wo sie eine High School besucht habe. Da es ihr nicht möglich gewesen sei, mit öffentlichen Verkehrsmitteln... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §23 Abs3 Z1;FSG 1997 §23 Abs3 Z2;FSG 1997 §23 Abs3 Z3;FSG 1997 §23 Abs3 Z4;FSG 1997 §23 Abs3 Z5;FSG 1997 §3;FSG 1997 §6;FSG 1997 §8;FSG-DV 1997 §9;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass für die Erteilung einer österreichischen Lenkberechtigung anstelle der Nicht-EWR-Lenkberechtigung nicht die (alle) im § 3 FSG 1997 bzw. im 2. Abschnitt des FSG 1997 in den §§ 6-12 aufgez... mehr lesen...