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90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG 1997 §23 Abs3 Z1;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass für die Erteilung einer österreichischen Lenkberechtigung anstelle der Nicht-EWR-Lenkberechtigung nicht die (alle) im § 3 FSG 1997 bzw. im 2. Abschnitt des FSG 1997 in den §§ 6-12 aufgezählten allgemeinen "Voraussetzungen für die Erteilung einer Lenkberechtigung" vorliegen müssen, vielmehr wird (nur) gefordert, dass "keine Bedenken hinsichtlich der Verkehrszuverlässigkeit bestehen sowie die gesundheitliche Eignung gemäß § 8 nachgewiesen ist" (ausführliche Begründung im E).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001110026.X01Im RIS seit
19.11.2001