Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid ordnete die belangte Behörde gemäß § 26 Abs. 8 in Verbindung mit § 24 Abs. 3 Führerscheingesetz - FSG an, dass sich der Beschwerdeführer binnen vier Monaten ab Zustellung des Bescheides einer begleitenden Maßnahme in Form einer Nachschulung mit besonderer Bedachtnahme auf die Problematik von Alkohol im Straßenverkehr zu unterziehen habe. In der Begründung: ihres Bescheides führte die belangte Behörde aus, dem Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art18 Abs1;FSG 1997 §24 Abs3;FSG 1997 §26 Abs8;FSG 1997 §4 Abs2;FSG 1997 §4 Abs9;FSG 1997 §41 Abs2;FSG 1997 §43 Abs3;KDV 1967 §29b;VwRallg;
Rechtssatz: Zwar ist auf Grund des FSG 1997 bisher keine Verordnung ergangen, die nähere Bestimmungen zu Nachschulungen enthält, doch gelten die ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer, der damals im Besitz einer Lenkerberechtigung unter Anordnung einer Probezeit war, gemäß § 4 des Führerscheingesetzes angeordnet, daß er sich einer Nachschulung zu unterziehen habe. Die belangte Behörde nahm auf Grund einer rechtskräftigen Strafverfügung des Bezirksgerichtes Linz vom 7. Jänner 1998 als erwiesen an, daß der Beschwerdeführer eine strafbare Handlung nach § 88 StGB unter Verwen... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art140 Abs1;FSG 1997 §22;FSG 1997 §24 Abs3;FSG 1997 §26 Abs8;FSG 1997 §36 Abs2;FSG 1997 §4 Abs3;FSG 1997 §4 Abs9;FSG 1997 §41 Abs2;KDV 1967 §29a;
Rechtssatz: Die Ausbildung im Bundesheer, die zur Erteilung einer Heereslenkberechtigung führt, erfolgt nicht durch eine gemäß § 4 Abs 9 FSG 1997 und § 36 Abs 2 FSG 1997 ... mehr lesen...