Rechtssatz: Die Anordnung eines Fahrsicherheitstrainings ist solange möglich, als die Vormerkung aus dem örtlichen Führerscheinregister nicht endgültig gelöscht ist. Dies ist zufolge § 17 Abs 2 Z 5 FSG (erst) mit der Tilgung der Strafe der Fall. Zuletzt aktualisiert am 25.01.2009 mehr lesen...
Mit dem angefochten Bescheid wurde der Berufungswerberin vorgeschrieben wie folgt: ?I. Die Bezirkshauptmannschaft Imst ordnet der Inhaberin der von der Bezirkshauptmannschaft Imst erteilten Lenkberechtigung, Führerschein ausgestellt am 23.10.1989, für die Klasse(n) B, unter Zahl 848/99, gem § 30 b Abs 1 Z 2 Führerscheingesetz, BGBl Nr 120/1997 (FSG) iddgF anlässlich einer zweiten zu berücksichtigenden Vormerkung (§ 30a Abs 4) wegen eines der in § 30a Abs 2 genannten Delikte folgende be... mehr lesen...
Rechtssatz: Eingangs ist festzustellen, dass der österreichische Gesetzgeber in der Vollziehung des Vormerksystems nicht auf den Wohnsitz und die Staatsangehörigkeit, sondern gemäß dem Territorialitätsprinzip, auf ein bestimmtes Verhalten auf seinem Hoheitsgebiet abstellt, und damit auch Nichtösterreicher vom sogenannten Vormerksystem und in weiterer Folge von den vorgesehenen Maßnahmen erfasst werden. Diesbezüglich ist auf die analoge Praxis des Ausspruches von Fahrverboten bzw. von ein... mehr lesen...