Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;FSG 1997 §24 Abs3;FSG 1997 §26 Abs8;
Rechtssatz: Der von der belBeh - ohne
Begründung: - im angefochtenen Bescheid angeführte Hinweis auf die Anordnung einer Nachschulung ebenso wie die damit in Widerspruch stehenden Ausführungen in der Gegenschrift, dass nur ein Einstellungstraining und Verhaltenstraining für alkoholauffällig... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs3;FSG 1997 §26 Abs1 Z3;FSG 1997 §26 Abs8;KFG 1967 §73 Abs2a impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/28 94/11/0289 1
(hier: Anwendungsfall zu der insofern gleichen Rechtslage nach § 24
Abs 3 iVm § 26 Abs 8 FSG 1997; da im Beschwerdefall dem Lenker über
seinen Antrag nach Ablauf der Entziehungszeit der Führerschein
wieder ausgefolgt worden war, kann ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, der Kopie des angefochtenen Bescheides und den weiteren Beilagen zur Beschwerde ergibt sich folgendes: Dem Beschwerdeführer wurde am 17. Mai 1995 eine Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B erteilt; die Probezeit endete demnach mit 17. Mai 1997. Im Anschluß an seine rechtskräftige Bestrafung wegen Übertretung des § 20 Abs. 2 StVO 1960 (wegen Lenkens eines Kraftfahrzeuges am 2. April 1997 im Ortsgebiet mit 94 km/h bei einer erlaubten Höchstge... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §24 Abs3;FSG 1997 §26 Abs3;
Rechtssatz: § 24 Abs 3 zweiter Satz FSG 1997 bildet keine taugliche Grundlage für eine Nachschulungsanordnung bei der Entziehung der Lenkerberechtigung gem § 24 Abs 1 Z 1 und § 26 Abs 3 FSG 1997, weil diese Bestimmung nur unter der Voraussetzung zum Tragen kommt, daß die Entziehung der Lenkberechtigung innerhalb der Pr... mehr lesen...