RS Vwgh 1999/2/9 98/11/0137

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Veröffentlicht am 09.02.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Führerscheingesetz

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §59 Abs1;
FSG 1997 §24 Abs3;
FSG 1997 §26 Abs8;

Rechtssatz

Der von der belBeh - ohne Begründung - im angefochtenen Bescheid angeführte Hinweis auf die Anordnung einer Nachschulung ebenso wie die damit in Widerspruch stehenden Ausführungen in der Gegenschrift, dass nur ein Einstellungstraining und Verhaltenstraining für alkoholauffällige Lenker in Betracht komme, reichen als Anordnung einer begleitenden Maßnahme gemäß § 24 Abs 3 FSG 1997 nicht aus.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998110137.X03

Im RIS seit

22.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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