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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Der von der belBeh - ohne Begründung - im angefochtenen Bescheid angeführte Hinweis auf die Anordnung einer Nachschulung ebenso wie die damit in Widerspruch stehenden Ausführungen in der Gegenschrift, dass nur ein Einstellungstraining und Verhaltenstraining für alkoholauffällige Lenker in Betracht komme, reichen als Anordnung einer begleitenden Maßnahme gemäß § 24 Abs 3 FSG 1997 nicht aus.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998110137.X03Im RIS seit
22.05.2001