Aus dem Inhalt der Beschwerde und des angefochtenen Bescheides ergibt sich Folgendes: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf "Umschreibung" seines nicht von einem EWR-Staat ausgestellten Führerscheines gemäß §§ 23 Abs. 3 und 27 Abs. 1 Z. 2 FSG abgewiesen. Die belangte Behörde führte zur Begründung: des angefochtenen Bescheides im Wesentlichen aus, der Beschwerdeführer habe am 26. November 2007 die ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §23 Abs3;FSG 1997 §23;VwRallg;
Rechtssatz: Die Sonderbestimmungen für die Erteilung einer österreichischen Lenkberechtigung auf Grund einer ausländischen Lenkberechtigung finden sich im § 23 FSG 1997. Unter welchen Voraussetzungen auf Grund einer in einem Nicht-EWR-Staat (hier Nigeria) erteilten Lenkberechtigung eine österreichische Lenk... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §23 Abs3;FSG 1997 §23;FSG 1997 §8 Abs5;
Rechtssatz: § 8 Abs. 5 FSG 1997 kann im Falle der Erteilung einer österrreichischen Lenkberechtigung auf Grund einer ausländischen Lenkberechtigung - nicht analog - angewendet werden. In dieser Bestimmung sind die Voraussetzungen geregelt, unter denen Personen, deren Lenkberechtigung durch den Ablauf einer aus gesundheitlichen ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich und wird als Amtsarzt bei der Bezirkshauptmannschaft Perg (im Folgenden kurz: BH X) verwendet. Mit Bescheid vom 3. Februar 1998 wurde der Beschwerdeführer vom Landeshauptmann von Oberösterreich zum sachverständigen Arzt gemäß § 34 des Führerscheingesetzes (FSG), BGBl. I Nr. 120/1997, bestellt, wobei er bekannt gegebenen hatte, dass er seine Tätigkeit in (seiner Ordination in) Perg ... mehr lesen...
Index: L22004 Landesbedienstete Oberösterreich90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §34 Abs1;FSG 1997 §8;FSG-GV 1997 §22 Abs3 idF 1998/II/138;FSG-GV 1997 §22 Abs4 idF 1998/II/138;FSG-GV 1997 §23 idF 1998/II/138;LBG OÖ 1993 §58 Abs2;LBG OÖ 1993 §58 Abs6;
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist eine Personenidentität von Amtsarzt und nicht amtlichem Sachverständigen gem § 34 FSG 1997 (der zur Begutachtung d... mehr lesen...