Rechtssatz: Aus dem amtsärztlichen Gutachten muss sich die zu erwartende Verschlechterung des Gesundheitszustandes nachvollziehen lassen um eine Befristung rechtfertigen zu können. Zwei Alkoholfahrten binnen vier Jahren für sich alleine begründen eine solche Annahme nicht. Abstinenzforderung nur im Fall einer Alkoholabhängigkeit gerechtfertigt. Schlagworte Gesundheitszustand, Verschlechterung, Befristung mehr lesen...
Rechtssatz: Devolutionsantrag berechtigt, da auf Grund der Gutachtenlage keine bestimmte Tatsache nach § 7 FSG. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid schränkte die Erstbehörde die Gültigkeit der dem Berufungswerber von der Bezirkshauptmannschaft Kufstein am 30.10.1998 für die Klassen A und B erteilten Lenkberechtigung, Zl 2413/98, gemäß § 24 Abs 1 Z 2, § 3 Abs 1 Z 3 und § 8 des Führerscheingesetzes durch Befristung bis zum 13.07.2007 ein. Weiters wurde dem Berufungswerber mit diesem Bescheid auferlegt, vierteljährlich Harnbefunde (auf Drogenabbauprodukte) und Leberwerte vorzulegen. In der Begründung: verw... mehr lesen...
Rechtssatz: Alkoholkrankheit ist nicht gleichbedeutend mit Alkoholabhängigkeit iSd §14 FSG-GV und schließt daher die Eignung nicht aus, weil Abstinenz kontrolliert werden kann. Schlagworte Risikoeignung mehr lesen...
Rechtssatz: Wird im Beweisverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat beim Berufungswerber aufgrund des Sachverständigenbeweises festgestellt, dass er zum Lenken von Kraftfahrzeugen wegen Alkoholabhängigkeit nicht geeignet ist, ist der Entzug der Lenkberechtigung für die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung gerechtfertigt. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Lenkberechtigung, Lenkberechtigungsentzug, Beweis, Sachverständigenbeweis, Alkoholabhängigkeit, unbefristeter F... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat der Berufungswerber innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten wiederholt eine strafbare Handlung gemäß § 14 Abs. 5 FSG begangen, so liegt ein zweiter Verstoß gegen diese Vorschrift im relevanten Zeitraum und eine bestimmte Tatsache iSd § 7 Abs. 3 Z FSG vor und ist daher nach § 26 Abs. 4 FSG die Lenkberechtigung für mindestens drei Wochen zu entziehen. Der Berufungswerber war als nicht mehr verkehrszuverlässig iSd § 7 Abs. 1 Z 1 FSG anzusehen. Schlagworte strafbare H... mehr lesen...
Rechtssatz: §§ 14, 15 Führerscheingesetz und § 41 KFG bedeuten, dass bei Ausstellung des neuen Führerscheines (Duplikates) sowie des neuen Zulassungsscheines der alte seine Gültigkeit verliert und ist, sofern dies möglich ist, unverzüglich der Behörde abzuliefern. Zweck dieser Bestimmungen ist, dass, wenn ein Duplikat des Führerscheines und des Zulassungsscheines ausgestellt ist, verhindert werden soll, dass zwei gleichlautende Führerscheine bzw. Zulassungsscheine zur Verfügung stehen. Sel... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach §14 Abs1 Z1 Führerscheingesetz hat jeder Lenker eines Kraftfahrzeuges unbeschadet der Bestimmungen des §102 Abs5 KFG 1967 auf Fahrten den für das von ihm gelenkte Kraftfahrzeug vorgeschriebenen Führerschein mitzuführen. Gemäß §14 Abs2 leg cit sind Lenker von Zugmaschinen, Motorkarren und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen auf Fahrten im Umkreis von nicht mehr als 10 km vom dauerenden Standort des Fahrzeuges entfernt, von der Bestimmung des Abs1 ausgenommen. Dass sich der Bes... mehr lesen...