Aus Anlass einer die Jahre 1992 bis 1996 umfassenden Lohnsteuerprüfung im Unternehmen der Beschwerdeführerin traf der Prüfer die Feststellung, es sei dem Geschäftsführer der Beschwerdeführerin ein der Gesellschaft gehörendes Kraftfahrzeug zur privaten Nutzung zur Verfügung gestanden, weil eine ausschließlich betriebliche Nutzung dieses Kraftfahrzeuges mangels Führung eines Fahrtenbuches nicht habe nachgewiesen werden können. Dementsprechend wurde vom Prüfer ein Sachbezugswert in Höhe ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §47;FamLAG 1967 §39 Abs4;FamLAG 1967 §43 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0164 E 22. März 2000 RS 2 Stammrechtssatz Die Lohnsteuerbeitragspflicht und Dienstgeberbeitragspflicht aus dem Titel eines Sachbezuges durch private Nutzung eines arbeitgebereigenen Fahrzeuges kann nur dann verneint werde... mehr lesen...
Aus Anlass einer die Jahre 1989 bis 1993 umfassenden Lohnsteuerprüfung im Unternehmen der Beschwerdeführerin traf der Prüfer die Feststellung, es sei dem Geschäftsführer der Beschwerdeführerin ein der Gesellschaft gehörendes Kraftfahrzeug zur privaten Nutzung zur Verfügung gestanden, weil eine ausschließlich betriebliche Nutzung dieses Kraftfahrzeuges mangels Führung eines Fahrtenbuches nicht habe nachgewiesen werden können. Dementsprechend wurde vom Prüfer ein Sachbezugswert in Höhe ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §47;FamLAG 1967 §39 Abs4;FamLAG 1967 §43 Abs1;
Rechtssatz: Die Lohnsteuerbeitragspflicht und Dienstgeberbeitragspflicht aus dem Titel eines Sachbezuges durch private Nutzung eines arbeitgebereigenen Fahrzeuges kann nur dann verneint werden, wenn ein ernst gemeintes Verbot von Privatfahrten durch den Arbeit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §47;FamLAG 1967 §39 Abs4;FamLAG 1967 §43 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage, ob ein Kraftfahrzeug der abgabepflichtigen Gesellschaft ihrem Geschäftsführer auch zur privaten Nutzung zur Verfügung steht, hat die Beh in einem Akt ihrer Beweiswürdigung zu lö... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren seit 7. Oktober 1988 Geschäftsführer der B-GmbH (in der Folge: GmbH) mit jeweils selbständiger Vertretungsbefugnis. Am 19. Jänner 1989 wurde der Konkurs über das Vermögen der GmbH eröffnet. Am 10. Oktober 1990 wurde der Konkurs nach Verteilung des Massevermögens aufgehoben. Mit den im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheiden wurden die Beschwerdeführer jeweils für Abgabenschulden der GmbH von 91.988 S als Haftungspflichtige in Anspruch genom... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;FamLAG 1967 §39 Abs4;FamLAG 1967 §41 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126
Rechtssatz: Hinsichtlich der Haftung für den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe samt Zuschlag gilt, dass der Abgabengläubiger g... mehr lesen...