RS Vwgh 2000/5/3 99/13/0186

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Veröffentlicht am 03.05.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §15 Abs2;
EStG 1988 §47;
FamLAG 1967 §39 Abs4;
FamLAG 1967 §43 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/13/0164 E 22. März 2000 RS 2

Stammrechtssatz

Die Lohnsteuerbeitragspflicht und Dienstgeberbeitragspflicht aus dem Titel eines Sachbezuges durch private Nutzung eines arbeitgebereigenen Fahrzeuges kann nur dann verneint werden, wenn ein ernst gemeintes Verbot von Privatfahrten durch den Arbeitgeber vorliegt, was nur der Fall ist, wenn der Arbeitgeber auch für die Wirksamkeit seines Verbotes vorsorgt (Hinweis E 15.11.1995, 92/13/0274, VwSlg 7045 F/1995).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999130186.X02

Im RIS seit

01.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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