Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 15, Sozialzentrum für den 3. und 11. Bezirk (im Folgenden: Magistrat der Stadt Wien), vom 24. März 2005 wurden zahlreiche im Zeitraum vom 6. Jänner 2005 bis 16. März 2005 gestellte Anträge auf Gewährung von Krankenhilfe für den Mitbeteiligten und seine mj. Kinder abgewiesen. Nach der Begründung: sei Krankenhilfe nur bei Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit zuzuerkennen. Konkrete
Gründe: , die eine solche Notwendigkeit... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 lita;FamLAG 1967 §2 Abs2;FamLAG 1967 §2 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/10/0180 E 28. April 2006 RS 1 Stammrechtssatz Der vom Gesetzgeber mit den Regelungen des Familienlastenausgleichsgesetzes verfolgte Zweck liegt in einem Beitrag zu den mit der Versorgung, Erziehung und Berufsausbildung von Kindern verbundenen Lasten durch die öffentlich... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid gewährte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer auf Grund seines Antrages vom 6. September 2004 auf Gewährung von Sozialhilfe für den Einsatz für den Spindschlüssel für den minderjährigen Sohn des Beschwerdeführers Wilhelm in Höhe von EUR 25,-- und für ein Foto für den Schülerausweis in Höhe von EUR 7,--, sowie aufgrund des Antrages vom 20. September 2004 auf Gewährung von Sozialhilfe für den Selbstbehalt für Schulbücher fü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §33 Abs4 Z3 lita;FamLAG 1967 §2 Abs1 lita;FamLAG 1967 §2 Abs2;FamLAG 1967 §2 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/10/0180 E 28. April 2006 RS 2 Stammrechtssatz Durch Kinderabsetzbeträge und Familienbeihilfe werden jedenfalls solche Kosten der Ausbildung von Kindern abgegolten, die mit dieser üblicherweise verbunden si... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 lita;FamLAG 1967 §2 Abs2;FamLAG 1967 §2 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/10/0180 E 28. April 2006 RS 1 Stammrechtssatz Der vom Gesetzgeber mit den Regelungen des Familienlastenausgleichsgesetzes verfolgte Zweck liegt in einem Beitrag zu den mit der Versorgung, Erziehung und Berufsausbildung von Kindern verbundenen Lasten durch die öffentlich... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §33 Abs4 Z3 lita;FamLAG 1967 §2 Abs1 lita;FamLAG 1967 §2 Abs2;FamLAG 1967 §2 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/10/0180 E 28. April 2006 RS 3 Stammrechtssatz Aufwendungen für die Berufsausbildung des Kindes sind grundsätzlich mit der Familienbeihilfe und dem Kinderabsetzbetrag abgegolten (vgl.E vom 22. Dezember 2004... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landeregierung vom 4. Juni 2003, Zl. MA 15-II-J 102/2002, wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 14. August 2002 auf Übernahme von "Schulkosten" für seinen minderjährigen Sohn Wilhelm in der Gesamthöhe von EUR 145,35 abgewiesen. Mit Erkenntnis vom 14. September 2004, Zl. 2003/10/0167, hob der Verwaltungsgerichtshof diesen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes auf. Die vom Beschwerdeführer begehrten "Schulkosten"... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §33 Abs4 Z3 lita;FamLAG 1967 §2 Abs1 lita;FamLAG 1967 §2 Abs2;FamLAG 1967 §2 Abs4;
Rechtssatz: Aufwendungen für die Berufsausbildung des Kindes sind grundsätzlich mit der Familienbeihilfe und dem Kinderabsetzbetrag abgegolten (vgl.E vom 22. Dezember 2004, Zl. 2003/15/0058). European Case Law Identifie... mehr lesen...
Index: L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Wien61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 lita;FamLAG 1967 §2 Abs2;FamLAG 1967 §2 Abs4;SHG Wr 1973 §13 Abs3;SHG Wr 1973 §13 Abs4;
Rechtssatz: Aufwendungen zur Anschaffung von Utensilien für die Pflege eines Säuglings sind durch die Zuwendung der Familienbeihilfe zumindest teilweise gedeckt (vgl. E vom 27. Februar 2006, Zl. 2004/10/0014). [Hier ist ... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 lita;FamLAG 1967 §2 Abs2;FamLAG 1967 §2 Abs4;
Rechtssatz: Der vom Gesetzgeber mit den Regelungen des Familienlastenausgleichsgesetzes verfolgte Zweck liegt in einem Beitrag zu den mit der Versorgung, Erziehung und Berufsausbildung von Kindern verbundenen Lasten durch die öffentliche Hand (vgl. E vom 22. April 1998, Zl. 98/13/0067, und vom 25. Juni 1997... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §33 Abs4 Z3 lita;FamLAG 1967 §2 Abs1 lita;FamLAG 1967 §2 Abs2;FamLAG 1967 §2 Abs4;
Rechtssatz: Durch Kinderabsetzbeträge und Familienbeihilfe werden jedenfalls solche Kosten der Ausbildung von Kindern abgegolten, die mit dieser üblicherweise verbunden sind (vgl. E VS vom 30. Jänner 1990, Zl. 88/14/0218). ... mehr lesen...
Wie der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, wurde der Beschwerdeführer mit dem angefochtenen Bescheid im Instanzenzug zur Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und zu Unrecht bezogenen Kinderabsetzbetrages für seinen am 22. April 1970 geborenen Sohn für die Zeit vom 1. Oktober 1995 bis 31. Mai 1996 mit der Begründung: verpflichtet, daß sein Sohn während des betroffenen Zeitraumes den ordentlichen Prä... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 lite;FamLAG 1967 §2 Abs2;FamLAG 1967 §2 Abs4;FamLAG 1967 §5 Abs1 litd;
Rechtssatz: Gebietet der Wortlaut des § 2 Abs 1 lit e FamLAG zwingend die ausbildungsunterbrechende Wirkung der Leistung des Präsenzdienstes, dann kommt es auf den Umstand einer neben der Ableistung des ordentlichen Präsenzdienstes erfolgreich weitergeführten Ausbildung des Sohnes d... mehr lesen...