Entscheidungen zu § 3 KfzStG 1992

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 1998/1/21 97/16/0514

Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer betreibt zusammen mit seiner Ehefrau ein Fuhrwerksunternehmen. Gegenstand dieses gewerblichen Unternehmens ist die Holzrückung in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. In den Jahren 1993 bis 1996 wurden im Unternehmen des Beschwerdeführers insgesamt vier für den Beschwerdeführer zugelassene Zugmaschinen eingesetzt. Mit dem im Instanzenzug ergangene... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.01.1998

RS Vwgh 1998/1/21 97/16/0514

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: KfzStG §2 Abs1 Z7;KfzStG §3 Z1;
Rechtssatz: Stehen die gegenständlichen Zugmaschinen im Betriebsvermögen eines gewerblichen Unternehmens, das auf Rechnung der Person, für die diese Fahrzeuge zugelassen sind, betrieben wird, so erfolgt die Verwendung der Zugmaschinen in diesem gewerblichen Betrieb, nicht aber in einem landwirtschaftlichen und fostwirtschaftlichen Betrieb. Dem steht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.1998

RS Vwgh 1988/6/20 88/15/0059

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: KfzStG §3;KfzStG §8 Abs3;KfzStG §8 Abs4 lita;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ergibt sich aus § 8 Abs 3 iVm § 8 Abs 4 lit a erster Tatbestand KfzStG, daß der zur Abgabenerhöhung führende Tatbestand durch das Nichtvorweisen der Kfz-Steuerkarte durch den Lenker erfüllt ist. Voraussetzung für die Abgabenerhöhung nach dem ersten Tatbestand des § 8 Abs 4 lit a KfzStG ist daher ein pfli... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.1988

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