RS Vwgh 1998/1/21 97/16/0514

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Veröffentlicht am 21.01.1998
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

KfzStG §2 Abs1 Z7;
KfzStG §3 Z1;

Rechtssatz

Stehen die gegenständlichen Zugmaschinen im Betriebsvermögen eines gewerblichen Unternehmens, das auf Rechnung der Person, für die diese Fahrzeuge zugelassen sind, betrieben wird, so erfolgt die Verwendung der Zugmaschinen in diesem gewerblichen Betrieb, nicht aber in einem landwirtschaftlichen und fostwirtschaftlichen Betrieb. Dem steht der Umstand nicht entgegen, daß die Zugmaschinen entsprechend dem Betriebsgegenstand des gewerblichen Unternehmens auf von dritten Personen forstwirtschaftlich genutzten Betriebsflächen zur Holzrückung eingesetzt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997160514.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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