Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 09.11.2018 beantragte der Beschwerdeführer, ein zu diesem Zeitpunkt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des Exekutivdienstes der Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde), im Wege seines Rechtsvertreters die rückwirkende Erstattung der nach § 13c GehG vorgenommenen Kürzung seiner Monatsbezüge in Höhe von 20% und der ihm zustehenden Nebengebühren nach § 15 leg.cit. Dazu ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer steht als Polizeibeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2. Mit Schreiben vom 09.07.2020 führte der Beschwerdeführer aus, dass er während der Vollziehung seiner Aufgaben und Erfüllung seiner Pflichten ohne Wissen oder gar Zustimmung von einer dritten Person gefilmt worden sei. In diesem Zusammenhang beantragte er eine Vorschussleistung des zugesprochenen Schadenersatzbetrages nach § 86 UrhG in d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Die Beschwerdeführerin steht als Inspektorin (Verwendungsgruppe E2b) in einem öffentlich – rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und steht bei der Landespolizeidirektion Tirol, PI XXXX , in Verwendung. I.2. Mit Schreiben vom 09.07.2020 begehrte sie durch ihren anwaltlichen Vertreter die Zahlung von und brachte begründend vor, dass sie am 08.06.2018, gegen 17:45 Uhr im Zuge einer Amtshandlung ohne Wissen oder gar Zustimmung von XXXX gefilmt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit rechtskräftigem Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (nunmehr: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau, im Folgenden kurz: belangte Behörde) vom 23.05.2017 wurde der Vorfall vom 02.12.2016 nicht als Dienstunfall gemäß § 90 B-KUVG anerkannt. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass als Dienstunfälle gemäß § 90 B-KUVG Unfälle gelten würde, die sich im örtlichen, zeitlichen und urs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 06.02.2017 beantragte der Beschwerdeführer "die Aus- bzw. Nachzahlung der derzeit ruhenden Gebühren", weil "Zeiträume einer Dienstverhinderung aufgrund eines Dienstunfalles zu keinem Ruhen der Nebengebühren führen" würden. 2. Der Vorstand des Zollamtes Salzburg (in der Folge: die Behörde) teilte dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 15.02.2017 mit, dass im Hinblick auf seinen Antrag vom 06.02.2017 ein Dienstunfall als Ursac... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: 1.1. Die Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: "BF" genannt) stand zum Unfallszeitpunkt den XXXX als Beamtin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war dem Planstellenbereich der Landespolizeidirektion Salzburg zugeteilt. Ihre Dienststelle war die Polizeiinspektion XXXX . 1.2. Mit dem im
Spruch: erwähnten Bescheid wurde folgendes seitens der belangten Dienstbehörde festgestellt: "Aufgrund Ihres Antrages vom XXXX auf beschei... mehr lesen...