Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §17 Abs3;WaffG 1996 §18 Abs2;WaffG 1996 §21 Abs1;WaffG 1996 §43 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/03/0114 E 28. Mai 2008 RS 2(Hier: ohne den ersten und den letzten Satz) Stammrechtssatz Beim Begriff der "Rechtfertigung" handelt es sich um einen Fachbegriff, der im WaffG ausschließlich im Zusammenhang mit genehmigungspflichtigen Schusswaffen Verwe... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die im Devolutionsweg zuständig gewordene belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 25. August 2005, mit dem der Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung für eine näher bezeichnete verbotene Waffe gemäß § 17 Abs 3 Waffengesetz 1996 als unbegründet abgewiesen wurde, nicht stattgegeben und den erstinstanzlichen Bescheid bestätigt. Begründend führte die belang... mehr lesen...
Index: E3L E13309900E3L E1910100041/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: 31991L0477 Waffen-RL Anh1;31991L0477 Waffen-RL Art3;31991L0477 Waffen-RL Art5;31991L0477 Waffen-RL Art6;WaffG 1996 §17 Abs3;WaffG 1996 §18 Abs2;WaffG 1996 §21 Abs1;WaffG 1996 §43 Abs4;
Rechtssatz: Beim Begriff der "Rechtfertigung" handelt es sich um einen Fachbegriff, der im WaffG ausschließlich im Zusammenhang mit genehmigungspflichtigen Sc... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §43 Abs1;WaffG 1996 §43 Abs4;
Rechtssatz: Die in § 43 Abs 4 WaffG vorgesehene "Privilegierung des Erben oder Vermächtnisnehmers" (so wörtlich der Runderlass der belangten Behörde, abgedruckt zB bei Hauer/Keplinger, Waffengesetz 1996, (2007)) bezieht sich nach ihrem Wortlaut auf den Besitz "eines gemäß Abs. 1 sichergestellten Gegenstandes" und damit sowohl ... mehr lesen...