Der am 10. April 1981 geborene Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 1995/96 die dritte Klasse eines Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums in Wien. Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. Juni 1996 wurde der Beschwerdeführer über Antrag der Schulkonferenz vom weiteren Besuch dieser Schule gemäß § 49 Abs. 1 und 6 SchUG ausgeschlossen. Begründend wurde dargelegt, der Beschwerdeführer habe Mitte Jänner 1996 eine Luftdruckpistole tschechischer Bauart ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §43 Abs1;SchUG 1986 §47;SchUG 1986 §49 Abs1;WaffG 1986 §14;WaffG 1986 §2;WaffG 1986 §30 Abs1 Z3;WaffG 1986 §30 Abs1 Z5;WaffG 1986 §37 Abs1 Z1;WaffG 1986 §5 Abs1 Z2;WaffG 1986 §5;
Rechtssatz: Das Mitführen einer Waffe iSd waffenrechtlichen Vorschriften in der Schule stellt jedenfalls eine Pflichtverletzung dar und bietet Anlass zur Anwe... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch entzog dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 15. März 1993 gemäß § 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Waffengesetz, BGBl. Nr. 443/1986 (im folgenden: WaffG), den am 24. Oktober 1972 für zwei Faustfeuerwaffen ausgestellten Waffenpaß sowie die am 19. Juli 1982 für fünf Faustfeuerwaffen ausgestellte Waffenbesitzkarte. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung des Beschwerdeführers wies die belangte Behörde mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §1;WaffG 1986 §12;WaffG 1986 §13;WaffG 1986 §14;WaffG 1986 §2;WaffG 1986 §3;WaffG 1986 §4;WaffG 1986 §5;WaffG 1986 §6 Abs1 Z2;
Rechtssatz: § 6 Abs 1 Z 2 WaffG spricht im Gegensatz zu § 2 bis § 5 WaffG ganz allgemein von Waffen. Es sollen durch diese Bestimmung sämtliche Waffen iSd WaffG gegen den Zugriff von Personen geschützt werden, die keine Waffenbere... mehr lesen...