Entscheidungsgründe: Am 17. 3. 1995 wurde über das Vermögen einer Bank, die dem Fachverband der Banken und Bankiers angehörte, der Konkurs eröffnet. Die klagende Partei leistete als gemäß § 93 Abs 2 BWG zuständige Einlagensicherungseinrichtung (auf den vorliegenden Fall ist das BWG in seiner Stammfassung anzuwenden) im gesetzlichen Ausmaß Zahlungen an die betroffenen Anleger, wobei der Gesamtaufwand unter Berücksichtigung der aus der Konkursmasse erlangten Zahlungen insgesamt EUR 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Johannes D***** - ein Verbraucher iSd § 1 Abs 1 Z 2 KSchG - hatte bei der T***** Bank AG ein Sparbuch mit einer Einlage von S 200.000,--, die zufolge einer am 12. 2. 1999 eingegangenen Bindung auf 36 Monate mit 4 % per anno zu verzinsen war. Für die Jahre 1999 und 2000 wurden ihm diese Zinsen auf dem Sparbuch auch gutgeschrieben. Am 15. 2. 2001 wurde über das Vermögen der T***** Bank AG zu AZ 44 S 43/01x des HG Wien der Konkurs eröffnet. Am 20. 3. 2001 hat dara... mehr lesen...
Norm: BWG §93 Abs3EG-RL 94/19/EG - Einlagensicherungssystemrichtlinie 394L0019 allg
Rechtssatz: Die Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über Einlagensicherungssysteme kann zur Auslegung des § 93 Abs 3 BWG herangezogen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 281/02p Entscheidungstext OGH 17.12.2002 5 Ob 281/02p Veröff: SZ 2002/175 ... mehr lesen...
Norm: BWG §93 Abs3KO allg
Rechtssatz: Im Rahmen der Einlagensicherung ist mit der betraglichen Beschränkung auf Euro 20.000 nicht nur für die Konkursforderung des Einlegers gegen die insolvente Bank einzustehen. Es handelt sich viel mehr um eine eigene, von den Sondervorschriften über die Teilnahmeansprüche am Konkurs losgelöste Forderung gegen das zur Einlagensicherung berufene Institut. Aus dieser Eigenständigkeit des Einlagensicherungsanspru... mehr lesen...
Norm: BWG §32 Abs8BWG §93 Abs3KO §14 Abs2
Rechtssatz: Für den Anspruch auf Auszahlung einer nicht verfügbar gewordenen Einlage gilt nicht die Vorverlegung der Fälligkeit auf den Zeitpunkt der Konkurseröffnung, wie sie § 14 Abs2 KO für Konkursforderungen anordnet. Begehrt der Anleger im Fall der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Bank von der Sicherungseinrichtung die Auszahlung von auf eine bestimmte Laufzeit gebundenen Spareinlagen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist (bzw war) verfügungsberechtigt über ein bei der Bank ***** AG (in der Folge: Gemeinschuldnerin) geführtes anonoymes Sparbuch mit Losungswort. Die Klägerin und ihr Gatte rieten dem Onkel der Klägerin, ebenfalls Geld auf deren Sparbuch zu veranlagen, da er auf diese Art und Weise höhere Zinsen lukrieren könnte. Der Onkel der Klägerin übergab ihr S 400.000 in bar, damit sie diesen Geldbetrag für ihn auf ihr Sparbuch einzahle. Sie sollte das Geld t... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Schwiegervater des Klägers eröffnete im Auftrag des Klägers und seiner Tochter, der Ehefrau des Klägers, für diese beiden Personen bei der B***** AG (B*****), einer Gesellschafterin der Beklagten, ein auf Überbringer lautendes Sparbuch mit Losungswort. Er legte insgesamt 1,300.000 S auf dieses Sparbuch ein. Hievon waren ihm 450.000 S vom Kläger und 850.000 S von seiner Tochter übergeben worden. In der Folge behob er namens seiner Tochter Beträge von 300.000 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Mutter des Klägers eröffnete 1981 bei der Bank ***** AG (in der Folge Gemeinschuldnerin) ein anonymes Sparbuch mit Losungswort. Am 16. 1. 1995 wurde über die nunmehrige Gemeinschuldnerin, eine Gesellschafterin der Beklagten, die Geschäftsaufsicht verhängt und am 17. 3. 1995 über ihr Vermögen der Konkurs eröffnet. Sowohl der Kläger als auch seine Mutter beantragten am 18. 4. 1995 bei der Beklagten die Auszahlung des Einlagensicherungshöchstbetrages von je S 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erwarb im April 1998 40 Stück Rieger Bank-Anleihen im Nominale von zusammen S 400.000,--. Im "Kurzportrait der 7,5 % Rieger Bank-Anleihe" ist vermerkt: "7,5 % Riegerbank-Schuldverschreibung 1989 bis 2002/A Daueremission-Zeichnungsbeginn 15. 3. 1998 ... Emissionsvolumen: voraussichtlich Nominale ATS 175 Mio. Verzinsung: 7,5 % p.a. Laufzeit: 30. 4. 1998 bis 29. 4. 2002 (= 4 Jahre) ... Ausgabekurs: 100 % Tilgung: Die Rückzahlung der Rieger Bank-Anlei... mehr lesen...
Norm: BWG idF BGBl 1993/532 §93 Abs2BWG 1996 §93 Abs3KWG §31WAG 1996 idF BGBl 1999/63 §23b
Rechtssatz: § 93 Abs 3 BWG spricht ausdrücklich vom "Einleger" beziehungsweise "aus einem legitimierten Konto berechtigten Einleger", der seinen "Anspruch nachweisen" muss. Nicht der in die Kontobezeichnung Aufgenommene und durch Zeichnungsberechtigung gegenüber der Bank Auftretende soll den Anspruch auf Auszahlung haben, sondern der "[berechtigte] Einle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Geschäftsbeziehung des Klägers, eines in Deutschland ansässigen Arztes ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich, und der in Graz ansässig gewesenen Bank für H***** (im folgenden kurz: B*****) entwickelte sich nach den Feststellungen der Vorinstanzen chronologisch wie folgt: Am 14. 12. 1993 ersuchte der Kläger mit seiner Ehefrau (auch diese ist kroatische Staatsbürgerin) bei der B***** um Eröffnung eines Giro(Fremd)kontos lautend auf "05... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: § 93 des am 1. 1. 1994 in Kraft getretenen Bankwesengesetzes (BGBl 532/1993) hat - soweit hier von Interesse - folgenden Wortlaut: Paragraph 93, des am 1. 1. 1994 in Kraft getretenen Bankwesengesetzes Bundesgesetzblatt 532 aus 1993,) hat - soweit hier von Interesse - folgenden Wortlaut: "(Abs 1) Kreditinstitute, die Einlagen auf Konten von Verbrauchern oder Spareinlagen natürlicher Personen entgegennehmen, haben der Einlagensicherung im Rahmen ihres Fac... mehr lesen...
Norm: BWG §93 Abs2BWG idF BGBl 1996/445 §93 Abs3
Rechtssatz: Aus § 93 Abs 2 Satz 6 BWG in der Fassung vor der Novelle BGBl 1996/445 (§ 93 Abs 3 Satz 8 in der Fassung Novelle BGBl 1996/445) und § 4 Abs 1 und 2 des Gesellschaftsvertrages der Einlagensicherungsgesellschaft ergibt sich, daß der Regreß beim Mitgliedsinstitut, das den Einlangensicherungsfall ausgelöst hat, nach der Auszahlung gesicherter Einlagen nicht durch die einzelnen Mitgliedsin... mehr lesen...
Norm: BWG §93 Abs2BWG idF BGBl 1996/445 §93 Abs3
Rechtssatz: § 93 Abs 2 Satz 6 BWG in der Fassung vor der Novellierung BGBl 1996/445 (§ 93 Abs 3 Satz 8 in der Fassung Novelle 1996/445) ordnet keine gesetzliche Prozeßstandschaft an. Vielmehr ist diese Bestimmung als Anordnung einer Legalzession zugunsten der Einlagensicherungsgesellschaft zu verstehen (Fremuth/Laurer/Linc/Pötzelberger/Ruess, BWG § 93 Rz 10). Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIIBWG §93 Abs2BWG idF BGBl 1996/445 §93 Abs3GmbHG §61
Rechtssatz: Ein Schadenersatzanspruch eines Mitgliedsinstitutes gegen ein Mitgliedsinstitut, das den Einlagensicherungsfall ausgelöst hat (hier: Gemeinschuldnerin), aus der Verletzung gesellschaftsvertraglicher Treuepflichten ist schon deshalb zu verneinen, weil der Inhalt der Treuebindung unter den Gesellschaftern einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (hier: Einlage... mehr lesen...