Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land (BH Linz-Land) vom 24. September 2004 wurde der Verein "T" mit dem Sitz in N gemäß § 29 Abs. 2 Vereinsgesetz 2002 rechtskräftig aufgelöst. Mit Bescheid der BH Linz-Land vom 13. Oktober 2004 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 30 Vereinsgesetz 2002 zum Abwickler für den aufgelösten Verein bestellt. Über Antrag des Beschwerdeführers als Vertreter dieses Vereines wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Steyr vom 28. Dezember 2004, 14 S 54/... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht13/03 Sonstige Angelegenheiten der StaatsvertragsdurchführungSonstige Kriegsfolgen37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §70 Abs6;VerG 2002 §29 Abs4;VerG 2002 §30 Abs3;VerwalterG 1952 §11 Abs1;
Rechtssatz: Der Vergütungsanspruch des Abwicklers nach § 30 Abs. 3 Vereinsgesetz 2002 ist nicht wie beispielsweise die Vergütung des Regierungskommissärs nac... mehr lesen...
Mit dem hg. Erkenntnis vom 21. Juni 1999, Zl. 94/17/0377, auf welches zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, wies der Verwaltungsgerichtshof die gegen die Bestellung des Wirtschaftsprüfers Dr. K als fachkundige Aufsichtsperson (Regierungskommissär) bei der ursprünglich als Beschwerdeführerin einschreitenden Aktiengesellschaft für die Zeit vom 1. August 1994 bis zum 30. April 1995 gemäß § 70 Abs. 2 lit. a in Verbindung mit § 70 Abs. 3 Bankwesengesetz (BWG), BGBl. Nr. 53... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §70 Abs6;BWG 1993 §70 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0217 E 21. Mai 2001 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Im Falle der Rechtswidrigkeit der Bestellung eines Regierungskommissärs hat ein Rückersatz der dem Bund in diesem Zusammenhang gemäß § 70 Abs 6 BWG erwachsenen Kosten durch das betroffene Kreditinstitut gemäß Abs 7 ... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: AHR;BWG 1993 §70 Abs2;BWG 1993 §70 Abs6;BWG 1993 §70 Abs7;
Rechtssatz: Der Umstand, dass die Bestellung eines Wirtschaftstreuhänders als Regierungskommissär gesetzlich vorgesehen ist, führt nicht dazu, dass dessen Tätigkeit nicht als "wirtschaftstreuhändische" Tätigkeit zu qualifizieren ist. Dass die Tätigkeit des Regierungskommissärs d... mehr lesen...
Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 15. Februar 2001 wurde über das Vermögen der X. Bank AG (im Folgenden: Gemeinschuldnerin) der Konkurs eröffnet. Zum Masseverwalter wurde Dr. Peter Schulyok bestellt. Mit Spruchpunkt 1 des Bescheides der belangten Behörde vom 22. Oktober 1999, Zl. 23 5123/91-V/13/99, war gemäß § 70 Abs. 2 Z 2 lit. a des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993 (im Folgenden: BWG), Rechtsanwalt Dr. AI (im Folgenden Dr. I) mit sofortiger Wirkung für die Dauer der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §70 Abs6;BWG 1993 §70 Abs7;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Im Falle der Rechtswidrigkeit der Bestellung eines Regierungskommissärs hat ein Rückersatz der dem Bund in diesem Zusammenhang gemäß § 70 Abs 6 BWG erwachsenen Kosten durch das betroffene Kreditinstitut gemäß Abs 7 legcit nicht Platz zu greifen (Hinweis E 16.9.1994,... mehr lesen...