Am 26. März 2001 erstattete die Oesterreichische Nationalbank der belangten Behörde den Bericht über die bei der Beschwerdeführerin im Zeitraum vom 19. Dezember 2000 bis 14. Februar 2001 gemäß § 70 Abs. 1 des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993 (im Folgenden: BWG), vorgenommenen Erhebungen. Aus diesem Bericht geht hervor, dass die Beschwerdeführerin Teil der nach irischem Recht bestehenden Kreditinstitutsgruppe der AIBC, Dublin (im Folgenden: AIBC), ist. Nach dem BWG bestehe zudem e... mehr lesen...
Index: E1EE3L E0620202037/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen59/04 EU - EWR
Norm: 11997E012 EG Art12;11997E047 EG Art47 Abs2;11997E056 EG Art56;11997E058 EG Art58 Abs3;31992L0121 Großkreditüberwachungs-RL Art4 Abs6;32000L0012 Kreditinstitute-RL Art49 Abs6;BWG 1993 §27 Abs3 Z1 litd;BWG 1993 §30 Abs1;
Rechtssatz: Die im Regelungssystem des § 27 Abs. 3 Z 1 lit. d in Verbindung mit § 30 Abs. 1 BWG umschriebene... mehr lesen...
Index: E3L E0620202037/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: 31989L0646 Bankrechtskoordinierungs-RL 02te Anh Z2;31989L0646 Bankrechtskoordinierungs-RL 02te Art1 Z6;BWG 1993 §2 Z24;BWG 1993 §30 Abs1;
Rechtssatz: Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass mit dem - sonst nicht weiter eingeschränkten - Ausdruck "Ausleihungen" in Z 2 des Anhanges der Richtlinie 89/646/EWG auch die Gewährung von Darlehen oder... mehr lesen...
Index: E3L E0620202037/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: 31989L0646 Bankrechtskoordinierungs-RL 02te Anh Z2;31989L0646 Bankrechtskoordinierungs-RL 02te Art1 Z6;BWG 1993 §2 Z24;BWG 1993 §30 Abs1;
Rechtssatz: Ein Finanzinstitut gemäß § 2 Z 24 BWG in Verbindung mit Art. 1 Z 6 der Richtlinie 89/646/EWG liegt nicht schon dann vor, wenn ein Unternehmen, das kein Kreditinstitut ist, Ausleihungen vornimmt,... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §27 Abs3 Z1 litd;BWG 1993 §30 Abs1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof geht davon aus, dass der Gesetzgeber des BWG den in § 27 Abs. 3 Z 1 lit. d legcit verwendeten Begriff der Kreditinstitutsgruppe in jenem Sinn verstanden haben wollte, wie ihn § 30 Abs. 1 BWG definiert. Dass § 30 Abs. 1 BWG eine solche Definition bezweckt, erhellt auch aus ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die im Regelungssystem des § 27 Abs. 3 Z 1 lit. d in Verbindung mit § 30 Abs. 1 BWG umschriebene Voraussetzung, wonach das übergeordnete Institut der Kreditinstitutsgruppe seinen Sitz im Inland haben müsse, um zu einer Nullgewichtung zu gelangen, verstößt gegen Art. 12 und Art. 56 in Verbindung mit Art. 58 Abs. 3 EG (mit ausführlichen Erläuterungen im Erkenntnis). Im RIS seit 01.04.2003 mehr lesen...