IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat durch den Richter Dr. Philipp Lindermuth über die Beschwerde des Mag. A B, geb. xx, gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Graz vom 13.08.2019, GZ: 0067832019/0004, z u R e c h t e r k a n n t: I. Gemäß § 50 Abs 1 iVm § 28 Abs 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (im Folgenden VwGVG) wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. II. Gemäß § 52 Abs 1 und 2 VwGVG hat der Besc... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.06.2020 Index: L 4410 Feuerpolizei Kehrordnung Steiermark
Norm: StFGPG §6StFGPG §16 Abs1StFGPG §33 Abs1 Z3 und Abs2
Rechtssatz: Mit der rechtskräftig gewordenen Baubewilligung des Stadtsenats der Landeshauptstadt Graz wurde die Einrichtung von Bewegungsflächen für Einsatzfahrzeuge von der Baubehörde vorgeschrieben, die in Rede stehende Bewegungsfläche in der... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 16.06.2020 Index: L 4410 Feuerpolizei Kehrordnung Steiermark
Norm: StFGPG §6StFGPG §16 Abs1StFGPG §33 Abs1 Z3 und Abs2
Rechtssatz: Bewegungsflächen für Einsatzfahrzeuge sind in ihrer gesamten Breite ständig freizuhalten. Die Gebotsnorm des § 16 Abs 1 FGPG Stmk 2012 (StFGPG) enthält auch keine Einschränkungen dahingehend, dass etwa das Abstellen von Kraftfahrzeu... mehr lesen...