I) Beschwerdevorbringen - Gegenschrift A) Beschwerdevorbringen: Mit Eingabe vom 06.10.2011, beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark am 11.10.2011 eingelangt, erhob Herr W St, vertreten durch seinen Sachwalter Mag. M F, vertreten durch Mag. Dr. Ma Fo, Rechtsanwältin, Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. Im Wesentlichen und zusammengefasst wurde vorgebracht, dass der Beschwerdeführer zu Unrecht am 25.08.2011 durch Organe... mehr lesen...
Rechtssatz: Jede körperliche Gewalt gegen eine ihrer Freiheit beraubten Person, die nicht wegen des Verhaltens der Person zu deren Sicherung oder zur Sicherheit des einschreitenden Beamten unbedingt notwendig ist, verstößt gegen das Verbot einer erniedrigenden Behandlung nach Art 3 EMRK. Bei einem Patienten, der in einem Transportsessel mittels Vierpunktgurt locker gesichert wurde, ist das Anlegen von Handfesseln am Rücken durch mediales Verlagern des gebeugten Armes nur mit erheblicher Kr... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 22. Jänner 1998 wurde nachfolgendes vorgebracht: Herr P Gerald war am 26.11.1997 auf die geschlossene Abteilung des LNKH GRAZ eingeliefert worden, die Anhaltung wurde vorerst bis 15.12.1997 für zulässig erklärt. Am 15.12.1997 ca. zwei Stunden vor der für den Betroffenen vorgesehenen Unterbringungstagsatzung wurde die Anhaltung für beendet erklärt und dieser auf die offene Station verlegt, weil nach Auskunft der behandelnden Ärzte eine weitere Unterbringung nach d... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer war zum Zeitpunkt des Verlassens des LNKH "freiwillig nach dem UbG in der Anstalt", da knapp zuvor die unfreiwillige Anhaltung mittels Gerichtsbeschluß geendet hatte. In einem derartigen Fall müssen neuerlich die Voraussetzungen der Unterbringung im Sinne des § 3 UbG vorliegen, wenn der Betreffende wieder in die Anstalt zurückgebracht wird. Daher traf die Argumentation der belangten Behörde nicht zu, wonach die Wiederunterbringung über Ersuchen der Anstalt ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In ihrer Beschwerde vom 23.11.1994 beantragte die Beschwerdeführerin, die Festnahme ihrer Person und die daraus resultierende Einweisung in das Psychiatrische Krankenhaus der Stadt Wien für rechtswidrig zu erklären. Der angfochtene Verwaltungsakt habe sich am 13.10.1994 an ihrer Wohnungstür D-Gasse, Wien, ereignet. Begründend führt sie aus, sie sei "wieder einmal mittels Polizeieinsatzes frisch von ihrer Wohnungstüre weg verschleppt" worden, und zwar in die Bundespolizei,... mehr lesen...