Norm: UbG §38
Rechtssatz: Das Revisionsrekursverfahren bei einem Rechtsmittel des Kranken nach § 38 UbG ist in analoger Anwendung des § 29a UbG und seines Verweises auf § 28 Abs 3 UbG einseitig. Entscheidungstexte 7 Ob 199/19v Entscheidungstext OGH 22.01.2020 7 Ob 199/19v European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2020:RS... mehr lesen...
Dem Akteninhalt kann entnommen werden, dass gegen den am ***** geborenen rumänischen Staatsangehörigen I***** als Angeklagten beim Landesgericht Feldkirch zu 49 Hv 08/11t ein Strafverfahren wegen §§ 15, 127, 129 Z 1, 146, 125, 126 Abs 1 Z 7 StGB geführt wird. In der Hauptverhandlung vom 23.3.2011 beantragte die öffentliche Anklägerin die Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens zur Frage der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zu den Tatzeitpunkten gemäß § 11 StGB, ... mehr lesen...
Begründung: Der am 2. August 1983 geborene und somit volljährige Kranke war vom 17. bis 24. April 2004 in der geschlossenen Station S3 (im Folgenden nur Station S3) der I. Psychiatrischen Abteilung der Christian-Doppler-Klinik Salzburg (Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie) untergebracht. Der an paranoider Schizophrenie leidende Kranke verhielt sich jedenfalls aufgrund massiver Wahnhaftigkeit und Desorientiertheit akut selbst- und fremdgefährlich. Im Zuge seiner ... mehr lesen...
Norm: UbG §35UbG §36UbG §38
Rechtssatz: Wenn weder psychiatrische Behandlungen noch Behandlungen der psychiatrischen Anlasskrankheit vom Unterbringungsgericht im Verfahren nach den §§35ff UbG zu überprüfen sind, ist die nachträgliche Prüfung der Zulässigkeit der Heilbehandlung auf die fehlende Eignung der gewählten Behandlungsmethode als solche beschränkt. Ob dann im konkreten Fall ein „Zuwenig" an nicht-psychiatrischen Behandlungen vorlag, ist... mehr lesen...
Norm: UbG §35UbG §36UbG §38
Rechtssatz: Jede Heilbehandlung, die an einem untergebrachten, nicht einsichtsfähigen und (in der Frage seiner Zustimmung zur Behandlung) nicht vertretenen Kranken vorgenommen wird, unterliegt der gerichtlichen Kontrolle nach den §§35ff UbG. Entscheidungstexte 3 Ob 263/07h Entscheidungstext OGH 08.05.2008 3 Ob 263/07h Beisatz: Hier: Behandlung von Verbr... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte die Unterbringung des Andreas D***** im Landesnervenkrankenhaus H***** (geschlossene Abteilung) für zulässig. Gleichzeitig sprach es aus, daß die Behandlung des Kranken mit Haldoldepot 100 mg in 14-tägigen Abständen zulässig sei, und stellte fest, daß es sich dabei um keine besondere Heilbehandlung nach § 36 UbG handle. Der Beschluß wurde nur hinsichtlich des Ausspruches über die ärztliche Behandlung angefochten und zwar von der Patientenanwält... mehr lesen...
Norm: UbG §28UbG §38
Rechtssatz: Wurde eine vom Erstgericht für zulässig erklärte ärztliche Behandlung nicht durchgeführt und kann sie auch nicht mehr erfolgen, weil die Unterbringung bereits aufgehoben ist, dann besteht kein Rechtsschutzinteresse mehr an der Beseitigung des Beschlusses. Entscheidungstexte 2 Ob 550/91 Entscheidungstext OGH 18.09.1991 2 Ob 550/91 ... mehr lesen...