RS OGH 2020/1/22 7Ob199/19v

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Veröffentlicht am 22.01.2020
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Norm

UbG §38

Rechtssatz

Das Revisionsrekursverfahren bei einem Rechtsmittel des Kranken nach § 38 UbG ist in analoger Anwendung des § 29a UbG und seines Verweises auf § 28 Abs 3 UbG einseitig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133017

Im RIS seit

23.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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