Norm: UbG §18UbG §19UbG §32
Rechtssatz: Die Aufhebung der Unterbringung durch den Anstaltsleiter setzt eine noch bestehende gerichtliche Zulässigerklärung außer Kraft. Ein neues gerichtliches Unterbringungsverfahren mit Erstanhörung ist daher auch dann einzuleiten, wenn die neuerliche Unterbringung in der sonst noch aufrechten gerichtlichen Unterbringungsfrist erfolgt. Entscheidungstexte 3 O... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bB-VG 21.11.1988 BGBl 1988/684 über den Schutz der persönlichen Freiheit Art2 Z5B-VG 29.11.1988 BGBl 1988/684 über den Schutz der persönlichen Freiheit Art6 Abs1MRK Art5 Abs1 lite III4gMRK Art5 Abs4 IV4aUbG §19UbG §20
Rechtssatz: Die Erstreckung der mündlichen Verhandlung, in der über die Zulässigkeit der Unterbringung endgültig entschieden werden soll, bewirkt eine weitere Unterbringung über den für vorläufig zulässig erklär... mehr lesen...
Norm: UbG §19UbG §22
Rechtssatz: Eine innerhalb der Frist des UbG § 19 durchgeführte mündliche Verhandlung nach § 22 ff UbG ersetzt die Erstanhörung nach § 19 UbG. Entscheidungstexte 1 Ob 591/94 Entscheidungstext OGH 23.09.1994 1 Ob 591/94 6 Ob 96/99g Entscheidungstext OGH 20.05.1999 6 Ob 96/99g Vgl; Beisatz: Zur mün... mehr lesen...
Begründung: Der am 21.5.1932 geborene Franz L***** wurde am 14.3.1992 in den geschlossenen Bereich des Wagner-Jauregg-Krankenhauses Linz aufgenommen. Der Abteilungsleiter und ein weiterer Facharzt hielten die Voraussetzungen für eine Unterbringung ohne Verlangen mangels anderer Betreuungsmöglichkeiten wegen Vorliegens eines fortgeschrittenen dementiellen Syndroms sowie selbst- und fremdgefährdenden Verhaltens für gegeben. Am 19.3.1992 besprachen der Erstrichter, der Patientenanw... mehr lesen...
Norm: B-VG Art129a Abs1 Z2UbG allgUbG §19
Rechtssatz: Eine Anfechtbarkeit im Zuge von Unterbringungsverfahren gesetzter Anstaltsmaßnahmen - als Akte unmittelbar verwaltungsbehördlicher Zwangsgewalt - gemäß Art 129 a Abs 1 Z 2 B-VG bei den unabhängigen Verwaltungssenaten scheidet nämlich immer dann aus, wenn ein Rechtsmittel an das Unterbringungsgericht zur Verfügung steht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die - nicht im geschlossenen Bereich des Psychiatrischen Krankenhaus der Stadt Wien gelegene - Station*****, welche zu einer geronto-psychiatrischen Abteilung dieses Krankenhauses gehört, wird immer dann vorübergehend versperrt gehalten, wenn das Personal wegen anderer Aufgaben nicht in der Lage ist, die - infolge des körperlichen oder geistigen Zustandes mancher Patienten - erforderliche Aufsicht vorzunehmen. Die Patienten können jedoch in solchen Fällen auf Wunsch ... mehr lesen...
Norm: UbG §2UbG §19
Rechtssatz: Das Verfahren zur Überprüfung der Zulässigkeit der Unterbringung ist von Amts wegen einzuleiten, unabhängig davon, von wem das Gericht von einer Unterbringung erfahren hat (EvBl 1992/101). Entscheidungstexte 7 Ob 635/92 Entscheidungstext OGH 26.11.1992 7 Ob 635/92 7 Ob 114/17s Entscheidungstext OGH 27... mehr lesen...
Norm: UbG §19UbG §20UbG §21UbG §22UbG §23UbG §24UbG §25UbG §26
Rechtssatz: Aus den §§ 19 - 26 UbG ergibt sich lediglich, daß die vorläufige Entscheidung nach der Erstanhörung von jenem Richter, der die Erstanhörung, die endgültige Entscheidung aber von jenem Richter, der die mündliche Verhandlung durchgeführt hat, zu fällen ist. Eine Anordnung, daß der Richter, der die Erstanhörung durchgeführt, auch die mündliche Verhandlung durchzuführen und ... mehr lesen...