Norm
UbG §2Rechtssatz
Das Verfahren zur Überprüfung der Zulässigkeit der Unterbringung ist von Amts wegen einzuleiten, unabhängig davon, von wem das Gericht von einer Unterbringung erfahren hat (EvBl 1992/101).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0075790Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.09.2020