Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Verbandsklage gemäß § 29 Abs 1 KSchG berechtigter Verein. Der Beklagte betreibt zwei Alten- und Pflegeheime in Oberösterreich mit insgesamt 252 Bewohnern, von denen 205 Bewohner Sozialhilfe beziehen. Der gegenständliche Heimvertrag wird in ganz Oberösterreich - teilweise in mehr oder weniger abgeänderter Form - verwendet, da eine einheitliche Vorgangsweise der Sozialhilfeverbände gewählt wurde. Der Kläger bekämpft zur Wahrung von Verb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die vorliegende Verbandsklage nach § 28 KSchG richtet sich gegen den beklagten Sozialhilfeverband als Heimträger in Österreich. Die Klägerin ist ein zur Verbandsklage gemäß § 29 Abs 1 KSchG berechtigter Verein. Der beklagte Sozialhilfeverband betreibt Alten- und Pflegeheime und hat ein sogenanntes Einweisungsrecht hinsichtlich eines vierten Heims. In diesen Heimen werden derzeit ca 300 Personen betreut, davon beziehen 70 % eine Unterstützung aus dem Sozialhilf... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 12. 10. 1994 hat der Magistrat der Stadt Wien dem am 5. 6. 1971 geborenen Beklagten gemäß § 22 iVm § 24 Behindertengesetz (WBHG) die Unterbringung in dem von der klagenden Partei geführten Heim gewährt. Entsprechend den Bestimmungen des Behindertengesetzes erhält die klagende Partei für die Betreuung des Beklagten vom Land Wien einen Kostenersatz, der etwa 90 % derjenigen Kosten ausmacht, die tatsächlich bei der klagenden Partei für die Betreuung des ... mehr lesen...
Norm: Wr BehindertenG §24KSchG §27d Abs2
Rechtssatz: Unter die Grundleistung eines Heimes, also unter die vom Sozialhilfeträger mit Bescheid gewährte Unterbringung in einem Heim fallen etwa die Gewährung von Unterkunft samt Beheizung, allgemeiner Verpflegung sowie Grundbetreuung. Typischerweise nicht in der Grundleistung enthalten sind die Kosten der Abdeckung unmittelbarer persönlicher Bedürfnisse (zB Kleidung, Rauchwaren, Getränke, Ausflüge),... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Verein betreut mit eigenem Personal und in eigenen Einrichtungen Behinderte im Bereich des Wohnens, der Freizeitgestaltung und des Arbeitens rund um die Uhr. Er hat mit dem Land Wien - an dessen Stelle später der Fonds „Soziales Wien” getreten ist - eine Vereinbarung geschlossen, wonach das Land Wien nach Vorlage einer Kalkulation des Klägers autonom einen bestimmten dem Kläger zu zahlenden Tagessatz festsetzt. Für den Zeitraum 1. 9. 2003 bis 31. 1... mehr lesen...