Norm
KSchG §13Rechtssatz
Der Unternehmer kann den Verbraucher schon innerhalb der Sechswochenfrist mahnen, sodaß die zweiwöchige Nachfrist schon mit dem Ablauf der Sechswochenfrist abgelaufen sein kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0065651Zuletzt aktualisiert am
01.04.2010