Norm: RStDG §62RStDG §2 Abs1 Z3RStDG §83 Abs1 Schlagworte Leistungsfeststellung, Dienstbeschreibung, Dienstbeurteilung, Gesamtbeurteilung „nicht entsprechend“, Richter, Erledigungen, Dienstgericht
Rechtssatz: Das RStDG kennt grundsätzlich nur die Dienstfähigkeit und die Dienstunfähigkeit. Eine „eingeschränkte Dienstfähigkeit“ ist grundsätzlich einer Dienstunfähigkeit gleichzusetzen und gemäß § 62 RStDG meldepflichtig, es sei denn, der R... mehr lesen...
Norm: RStDG §83 Abs1 Schlagworte Leistungsfeststellung, Dienstbeschreibung, Dienstbeurteilung, Gesamtbeurteilung „nicht entsprechend“, Richter, Erledigungen, Dienstgericht
Rechtssatz: Eine Richterin oder ein Richter kann nicht einerseits die Rechtsfolge des § 83 Abs. 1 Z 1 RStDG zu umgehen trachten, indem sie oder er trotz Krankheit nicht vom Dienst abwesend ist, und sich andererseits im Dienstbeurteilungsverfahren darauf berufen, krank... mehr lesen...
Norm: RStDG §2 Abs1 Z3RStDG §62RStDG §83 Abs1 Schlagworte Leistungsfeststellung, Dienstbeschreibung, Dienstbeurteilung, Gesamtbeurteilung „nicht entsprechend“, Richter, Erledigungen, Dienstgericht
Rechtssatz: Nicht jeder, der zu selbständiger und eigenverantwortlicher Arbeit nicht in der Lage ist, ist deswegen krank. Es ist aber jeder, der zu selbständiger und eigenverantwortlicher Arbeit nicht in der Lage ist, für die Ausübung des Beru... mehr lesen...