Entscheidungen zu § 63 Abs. 3 RStDG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2020/12/21 Ra 2020/09/0056

1        Der im Jahr 1966 geborene Mitbeteiligte ist Richter des Bundesverwaltungsgerichtes (in der Folge: BVwG). 2        Mit Schreiben vom 24. September 2019 erstattete der Präsident des BVwG Disziplinaranzeige gegen den Mitbeteiligten wegen des Verdachts der Verletzung der allgemeinen richterlichen Pflichten nach § 57 RStDG, weil dieser in einem näher bezeichneten Verfahren, für welches eine gesetzlich verkürzte Entscheidungsfrist von drei Monaten bestehe, in einem Zeitraum von meh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.12.2020

RS Vwgh 2020/12/21 Ra 2020/09/0056

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: RStDG §57RStDG §63 Abs2RStDG §63 Abs3VwGG §42 Abs2 Z1
Rechtssatz: Nach § 63 Abs. 2 und 3 RStDG darf eine Nebenbeschäftigung einerseits seitens eines Richters/einer Richterin nur in dem Umfang ausgeübt werden, als es ihn/sie bei der Erfüllung seiner/ihrer dienstlichen Pflichten nicht behindert und andererseits bei ei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.12.2020

TE Vwgh Erkenntnis 2020/9/7 Ra 2020/12/0035

1        Die Revisionswerberin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie wurde mit 1. Oktober 2000 zur Richterin des Landesgerichts Innsbruck, mit 1. August 2006 zur Vorsteherin des Bezirksgerichts Z sowie mit 1. Dezember 2018 zur Vorsteherin des Bezirksgerichts H ernannt. 2        Mit Schreiben vom 14. August 2018 erteilte ihr der Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck die Weisung, dass ihr die Ausübung der Nebenbeschäftigung „Personalberatung“ bei der ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.09.2020

RS Vwgh 2020/9/7 Ra 2020/12/0035

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: RStDG §63 Abs2 idF 2016/I/064RStDG §63 Abs3 idF 2016/I/064VwGG §42 Abs2 Z1
Rechtssatz: Aus § 63 Abs. 2 und 3 RStDG ist abzuleiten, dass bereits das Vorliegen eines einzigen diesen Bestimmungen zu unterstellenden Grundes der Ausübung der Nebenbeschäftigung durch den Richter entgegensteht (vgl. VwGH 27.10.1999, 99/12/... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.09.2020

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