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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
RStDG §63 Abs2 idF 2016/I/064Rechtssatz
Aus § 63 Abs. 2 und 3 RStDG ist abzuleiten, dass bereits das Vorliegen eines einzigen diesen Bestimmungen zu unterstellenden Grundes der Ausübung der Nebenbeschäftigung durch den Richter entgegensteht (vgl. VwGH 27.10.1999, 99/12/0177).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020120035.L04Im RIS seit
02.11.2020Zuletzt aktualisiert am
02.11.2020