RS Vwgh 2020/9/7 Ra 2020/12/0035

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Veröffentlicht am 07.09.2020
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

RStDG §63 Abs2 idF 2016/I/064
RStDG §63 Abs3 idF 2016/I/064
VwGG §42 Abs2 Z1

Rechtssatz

Aus § 63 Abs. 2 und 3 RStDG ist abzuleiten, dass bereits das Vorliegen eines einzigen diesen Bestimmungen zu unterstellenden Grundes der Ausübung der Nebenbeschäftigung durch den Richter entgegensteht (vgl. VwGH 27.10.1999, 99/12/0177).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020120035.L04

Im RIS seit

02.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

02.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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