1 Die Revisionswerberin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie wurde mit 1. Oktober 2000 zur Richterin des Landesgerichts Innsbruck, mit 1. August 2006 zur Vorsteherin des Bezirksgerichts Z sowie mit 1. Dezember 2018 zur Vorsteherin des Bezirksgerichts H ernannt. 2 Mit Schreiben vom 14. August 2018 erteilte ihr der Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck die Weisung, dass ihr die Ausübung der Nebenbeschäftigung „Personalberatung“ bei der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: RStDG §57 Abs1 idF 2016/I/064RStDG §63 idF 2013/I/210VwGG §42 Abs2 Z1
Rechtssatz: Gerade wegen der RichterInnen gemäß § 57 Abs. 1 RStDG auferlegten besonderen Pflichten, ihr Amt gewissenhaft, unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, ist für die Frage der Zulässigkeit einer Nebenbeschäftigung ein strenger Maßstab... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 11. November 2016 untersagte die Bezirkshauptmannschaft Bludenz gemäß § 43 Abs. 2 Vorarlberger Jagdgesetz 1988, LGBl. Nr. 32/1988 (zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 78/2017; im Folgenden: Vlbg. JagdG 1988), die „Neuerrichtung der Rotwildfütterung L.“ und ordnete gemäß § 36 Abs. 3 der Verordnung der Landesregierung über das Jagdwesen (im Folgenden: Jagdverordnung), LGBl. Nr. 24/1995 (zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 75/2017), die rotwildsichere Einzäunung der b... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: AVG §7 Abs1 Z3B-VG Art133 Abs4RStDG §57 Abs1VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §17VwGVG 2014 §6 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/03/0024Ra 2018/03/0025 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/06/0150 B 29... mehr lesen...