1 Mit der angefochtenen Entscheidung wurde die Gesamtbeurteilung der Dienstbeschreibung des Revisionswerbers für das Kalenderjahr 2020 nach § 54 Abs. 3 Z 2 Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG) mit „sehr gut“ festgesetzt. Zu den einzelnen Beurteilungskriterien nach § 54 Abs. 1 RStDG wurde wie folgt ausgeführt: „1. Umfang und Aktualität der fachlichen Kenntnisse, insbesondere der zur Amtsführung notwendigen Vorschriften: Fachliche Kenntnisse sind in Umfang und Akt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: RStDG §54 Abs1RStDG §54 Abs3 Z2VwGG §30 Abs3
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Festsetzung der Gesamtbeurteilung nach dem RStDG - Der Antragsteller hat bereits in seinem Aufschiebungsantrag zu konkretisieren hat, worin für ihn der unverhältnismäßige Nachteil liege, wobei der Verwaltungsgerichtshof an die Konkretisierun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: RStDG §101RStDG §209 Z3RStDG §209 Z5RStDG §54 Abs1RStDG §54 Abs3 Z2VwGG §30 Abs3
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Festsetzung der Gesamtbeurteilung nach dem RStDG - Gegenstand des Disziplinarrechts nach den §§ 101ff RStDG sind Pflichtverletzungen (vgl. Fellner/Nogratnig RStDG5 § 52). Eine disziplinarrechtliche Ahndung... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis versetzte das Bundesfinanzgericht (BFG) als Dienstgericht den Revisionswerber, einen Richter des BFG, gemäß § 88 Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG) von Amts wegen in den Ruhestand. 2 Das Erkenntnis begründet dies zusammengefasst damit, dass die Gesamtbeurteilungen der in den Jahren 2016 und 2017 vorgenommenen Dienstbeschreibungen des Revisionswerbers auf „nicht entsprechend“ gelautet hätten. Gemäß § 88 RStDG sei ein R... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: B-VG Art133 Abs4RStDG §51 Abs6 idF 1994/507RStDG §54 Abs3 idF 2008/I/147VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1VwRallg
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat in § 51 Abs. 6 RStDG eine Ausnahmebestimmung geschaffen, wonach unter den dort umschriebenen Kautelen bis zum W... mehr lesen...