G r ü n d e: Die Oberstaatsanwaltschaft ***** führt gemäß § 21 Abs 2 StPO (unter anderem) gegen die Disziplinarbeschuldigte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verbrechens des schweren Betrugs als Bestimmungstäterin nach § 12 zweiter Fall, § 146, § 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB. Sie steht aufgrund der Angaben des (Mit-)Beschuldigten im Verdacht, diesen im Zusammenhang mit einer bestimmten Verlassenschaft dazu bestimmt zu haben, ein falsches Testament herzustellen, damit ... mehr lesen...
Norm: RDG §146RStDG §146
Rechtssatz: Die Suspendierung eines Richters gemäß § 146 RDG ist eine sichernde Maßnahme, für die das Vorliegen eines bloßen Verdachtes einer Dienstpflichtverletzung genügt. Bei der Entscheidung darüber handelt es sich daher um eine solche im Verdachtsbereich, die naturgemäß keine Vorwegnahme der - später - auf Grund mündlicher Verhandlung zu treffenden Entscheidung darüber, ob der Richter seine Standespflichten oder Am... mehr lesen...
Norm: RDG §146RStDG §146
Rechtssatz: Die Suspendierung eines Richters gemäß § 146 RDG ist eine sichernde Maßnahme, für die das Vorliegen eines bloßen Verdachtes einer Dienstpflichtverletzung genügt. Es handelt sich um eine Entscheidung im Verdachtsbereich, die naturgemäß auch keine Vorwegnahme der auf Grund mündlicher Verhandlung zu treffenden Entscheidung bedeuten kann (vgl VwGHSlg 11108/A = EvBl 1984,304 zur Bestimmung des § 112 BDG 1979). ... mehr lesen...
Norm: RDG §146RStDG §146
Rechtssatz: Schon der Umstand, dass gegen den Disziplinarbeschuldigten eine Voruntersuchung wegen des Verdachts der Beteiligung an einem mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bedrohten Verbrechen anhängig ist, rechtfertigt seine Suspendierung vom Dienst nicht nur im dienstlichen Interesse, sondern auch zur Wahrung des Standesansehens. Ob die Anschuldigung stichhältig sind, wird im Strafverfahren zu klären sei... mehr lesen...