Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erste Verfahren auf internationalen Schutz: 1.1. Die Erstbeschwerdeführerin, eine Staatsangehörige der Russischen Föderation und der tschetschenischen Volksgruppe zugehörig, reiste spätestens am 25.12.2011 unrechtmäßig in das österreichische Bundesgebiet ein und brachte am selben Tag einen Antrag auf internationalen Schutz ein. Im Rahmen ihrer Erstbefragung vor Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 26.12.2011 gab die Erstbeschwerde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erste Verfahren auf internationalen Schutz: 1.1. Die Erstbeschwerdeführerin, eine Staatsangehörige der Russischen Föderation und der tschetschenischen Volksgruppe zugehörig, reiste spätestens am 25.12.2011 unrechtmäßig in das österreichische Bundesgebiet ein und brachte am selben Tag einen Antrag auf internationalen Schutz ein. Im Rahmen ihrer Erstbefragung vor Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 26.12.2011 gab die Erstbeschwerde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Vorverfahren 1.1. Die BF reiste am 16.08.2012 unrechtmäßig in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am selben Tag unter dem Namen XXXX (alias XXXX alias XXXX ), geb. XXXX , alias XXXX , einen Antrag auf internationalen Schutz, wobei der von der BF in diesem Verfahren vorgelegte russische Führerschein als Totalfälschung erkannt wurde. Der Sohn der BF wurde am XXXX im Bundesgebiet nachgeboren. 1.2. Mit Bescheid des ehemaligen Bu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erste Verfahren auf internationalen Schutz: 1.1. Die Erstbeschwerdeführerin, eine Staatsangehörige der Russischen Föderation und der tschetschenischen Volksgruppe zugehörig, reiste spätestens am 25.12.2011 unrechtmäßig in das österreichische Bundesgebiet ein und brachte am selben Tag einen Antrag auf internationalen Schutz ein. Im Rahmen ihrer Erstbefragung vor Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 26.12.2011 gab die Erstbeschwerde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 19.03.2019 wurde dem Beschwerdeführer (BF) der am 01.03.2004 zuerkannte Status des Asylberechtigten gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 AsylG aberkannt und gemäß § 7 Abs. 4 AsylG festgestellt, dass ihm die Flüchtlingseigenschaft kraft Gesetz nicht mehr zukommt (Spruchpunkt I.) Gemäß § 8 Abs. 1 Z 2 AsylG wurde dem BF der Status des subsidiär Schutzberechtigten nicht zuerkannt (Spruchpunkt II.), ein Aufenthaltstitel aus... mehr lesen...