Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: Aufgrund der Verhängung der Untersuchungshaft über einen seit Juli 2010 im Bundesgebiet aufhältigen deutschen Staatsangehörigen (in Folge: Beschwerdeführer) leitete das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in Folge: belangte Behörde) über ihn ein Verfahren zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes ein. Die belangte Behörde informierte den Beschwerdeführer mit Parteiengehör vom 07.10.2019 über das Ergebnis der Beweisaufnahme und räumte ihm d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: Aufgrund der Verhängung der Untersuchungshaft über eine seit Juli 2010 im Bundesgebiet aufhältige deutsche Staatsangehörige (in Folge: Beschwerdeführerin) leitete das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in Folge: belangte Behörde) über sie ein Verfahren zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes ein. Die belangte Behörde informierte die Beschwerdeführerin mit Parteiengehör vom 07.10.2019 über das Ergebnis der Beweisaufnahme und räumte ihr d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Verfahrensgegenstand ist die fristgerecht erhobene Beschwerde eines deutschen Staatsangehörigen (in Folge: Beschwerdeführer) gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in Folge: belangte Behörde) vom 10.05.2021, Zl. XXXX . In ihrer Entscheidung erließ die belangte Behörde aufgrund einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung des Beschwerdeführers zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 24 Monaten wegen des Verbrech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 03.07.2020 wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA, belangte Behörde) über das Ergebnis der Beweisaufnahme betreffend dem Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme gemäß § 67 Abs. 1 FPG und eventuell der Erlassung eines ordentlichen Schubhaftbescheides gemäß § 76 Abs. 2 Z 2 FPG verständigt. Gleichzeitig wurde ihm eine vierzehntägige Fr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Steiermark, vom 20.11.2018 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und 3 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt II.) und ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt III.). Begründend ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA oder belangte Behörde) vom 20.10.2020 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von vier Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), dem BF gemäß §70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und gemäß § 18Abs. 3 BFA-VG einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung abe... mehr lesen...