Mit Eingabe vom 26. Februar 1999, bei der Behörde erster Instanz eingelangt am 2. März 1999, stellte die Beschwerdeführerin den Antrag auf Zuerkennung des Sterbegeldes sowie des Sterbequartals nach ihrem am 22. Dezember 1916 geborenen und am 10. Februar 1999 verstorbenen Ehegatten A, der bis zu seinem Tod Bezieher einer Beschädigtenrente nach dem KOVG 1957 gewesen war. Mit Bescheid vom 3. November 1999 wurde der Beschwerdeführerin die Gebührnisse für das Sterbevierteljahr ("Sterbequar... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein37/03 Nationalbank67 Versorgungsrecht
Norm: KOVG 1957 §47 Abs2;NBG 1984 §2 Abs1;NBG 1984 §38;VwRallg;
Rechtssatz: Mittel, die eine juristische Person des privaten Rechtes ausgibt, können auch dann nicht als öffentliche Mittel angesehen werden, wenn die juristische Person mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben (in Teilbereichen) betraut ist (Hinweis E VwGH 1. 3. 1983, 82/14/... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein37/03 Nationalbank
Norm: NBG 1984 §2 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Zumindest nach der wörtlichen Interpretation des ersten Satzes des § 2 Abs. 1 NBG ist die Österreichische Nationalbank eine Körperschaft privaten Rechts, der nach im Einzelnen folgenden Bestimmungen dieses Gesetzes in Teilbereichen hoheitliche Funktionen zukommt. Die Österreichische Nationalbank ist keine Körpersch... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein37/01 Geldrecht Währungsrecht37/03 Nationalbank
Norm: DevG;NBG 1984 §2 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Von "Beleihung" spricht man, wenn juristische Personen privaten Rechtes - wie hier die Österreichische Nationalbank als Aktiengesellschaft ungeachtet der Tatsache, dass sie durch Sondergesetz und nicht privatrechtlich geschaffen wurde - oder natürliche Personen mit der Wahrnehmung ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)37/01 Geldrecht Währungsrecht37/03 Nationalbank
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z5;DevG;NBG 1984 §2 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Österreichische Nationalbank übt, soweit sie mit der Durchführung des DevG und der dort geregelten Devisen- und Goldbewirtschaftung - als Angelegenheit des Geldwesens im Sinne des Art 10 Abs 1 Z 5 B-VG - betraut ist, behör... mehr lesen...
Im Schreiben an den Magistrat der Landeshauptstadt Innsbruck (im folgenden: Erstbehörde) vom 13. Juli 1994 vertrat die beschwerdeführende Oesterreichische Nationalbank die Auffassung, sie sei nicht Unternehmer im Sinne des Kommunalsteuergesetzes 1993 (KommStG 1993), weshalb die von ihr an ihre Dienstnehmer in der Zweiganstalt Innsbruck ausbezahlten Arbeitslöhne zur Gänze nicht der Kommunalsteuer unterlägen. Sie bitte um Rückantwort bzw. um Erlassung eines Feststellungsbescheides im Fa... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht37/03 Nationalbank
Norm: HGB §189;HGB §6;NBG 1984 §2 Abs1;NBG 1984 §67;
Rechtssatz: Die Buchführungspflicht der Österreichischen Nationalbank, die zufolge § 2 Abs 1 NBG eine AG ist, ergibt sich aus § 6 iVm den §§ 189 ff HGB (Hinweis Torggler in Straube HGB II/RLG, § 189 Rz 3 und Rz 8 ff; Fellner, KommStG § 3 Rz 23). § 67 Abs 2 NBG statuiert nicht ihre Buchführungspflicht, sondern enthält -... mehr lesen...