Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung einer Bewilligung zur Herstellung einer Erdgashochdruckleitung im Bereich der Gewinnungsfelder "B I und II" der mitbeteiligten Partei als unzulässig zurückgewiesen. In der Begründung: ging die belangte Behörde in sachverhaltsmäßiger Hinsicht davon aus, dass die bewilligungsgegenständliche Erdgasleitung im Bereich des Bergbaugebietes bereits hergestellt worden sei. Im... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung58/02 Energierecht
Norm: GewO 1859 §25;GewO 1994 §74 Abs2;MinroG 1999 §153 Abs2;MinroG 1999 §156;
Rechtssatz: Wie der VwGH schon im E vom 5. Juli 1966, Zl 1737/65, zur insofern vergleichbaren Rechtslage nach § 25 GewO 1859 ("... vor erlangter Genehmigung dürfen diese Betriebsanlagen nicht errichtet werden.") ausgesprochen hat, enthalte das III. Hauptstück der GewO 1859 keinerlei Anhaltsp... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung58/02 Energierecht
Norm: GewO 1994 §84;MinroG 1999 §153 Abs2;MinroG 1999 §156;VwRallg;
Rechtssatz: Der Wortlaut des § 153 Abs 2 MinroG 1999 lässt sich derart verfassungskonform interpretieren, dass damit zum Ausdruck gebracht werden soll, es entstehe bereits mit Ergreifung von (ersten) Errichtungsmaßnahmen zur Herstellung von Bauten und anderen Anlagen die ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 18. Dezember 1997 legte die Rechtsvorgängerin der beschwerdeführenden Partei dem Landeshauptmann von Steiermark (LH) Projektsunterlagen für eine Aschedeponie vor und beantragte die Durchführung eines wasserrechtlichen Vorprüfungsverfahrens im Sinne des § 104 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959). Den Projektsunterlagen ist zu entnehmen, dass die Deponie zur Entsorgung der im Betrieb der beschwerdeführenden Partei bei der Papiererzeugung in den Verbrennungsanlag... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung58/02 Energierecht
Norm: GewO 1994 §2 Abs10;MinroG 1999 §153 Abs2;MinroG 1999 §156;
Rechtssatz: Die Bewilligung nach § 156 MinroG 1999, die keine Bewilligung für Bergbauanlagen, sondern für bergbaufremde Anlagen ist, soll nach dem Willen des Gesetzgebers lediglich zu nach anderen gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Bewilligungen hinzutreten, diese aber nicht verdrängen. ... mehr lesen...