1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis erkannte das Landesverwaltungsgericht Tirol aufgrund der Säumnisbeschwerde der Mitbeteiligten über ihren Antrag vom 24. März 2016, mit dem die Rückerstattung zu viel entrichteter Kommunalsteuer für die Jahre 2013 bis 2015 in Höhe von insgesamt 107.290,11 € begehrt worden war, setzte die Kommunalsteuer für diesen Zeitraum mit insgesamt 9.258,92 € fest, sprach die Verpflichtung zur Rückerstattung eines Betrags von 106.056,14 € aus und wies das M... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §201 KommStG 1993 §11 Abs3 BAO § 201 heute BAO § 201 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 201 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geänder... mehr lesen...
1 Mit Schreiben vom 19. März 2018 teilte die revisionswerbende Partei (die belangte Behörde im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht) dem Mitbeteiligten mit, es seien folgende Abgabenbeträge der X GmbH, deren Geschäftsführer der Mitbeteiligte seit 11. Juli 2017 sei, nicht entrichtet worden: Kommunalsteuer (laut einer gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben durch das Finanzamt) für 6-9/2017 in Höhe von 1.985,99 € samt Säumniszuschlag (39,72 €); sowie Wiener Dienstgebera... mehr lesen...
1 Im Zuge einer GPLA-Prüfung für den Zeitraum 1. Jänner 2008 bis 31. Dezember 2013 wurden von der Revisionswerberin mit Heizkosten-Ablesungen beauftragte "Subunternehmer" als in einem Dienstverhältnis zu ihr stehend qualifiziert. 2 Mit Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde F vom 19. Mai 2015 wurden der Revisionswerberin daraufhin für diesen Zeitraum Kommunalsteuer in der Höhe von 18.717,84 EUR sowie Säumniszuschläge gemäß § 217 BAO von 374,36 EUR vorgeschrieben.... mehr lesen...
Index: L10016 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Steiermark10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §288B-VG Art118 Abs4 idF 2012/I/051GdO Stmk 1967 §93 Abs1 idF 87/2013KommStG 1993 §11 Abs3KommStG 1993 §12
Rechtssatz: Gemäß Art. 118 Abs. 4 B-VG idF BGBl. I Nr. 51/2012 kann auch der allein auf Gemeindeebene ve... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin im Instanzenzug Kommunalsteuer nach § 11 Abs. 3 KommStG 1993 für Pensionsabfindungen vorgeschrieben, welche die Beschwerdeführerin im Zeitraum des Jahres 1997 solchen Dienstnehmern ausbezahlt hatte, deren Dienstverhältnis zur Beschwerdeführerin nicht beendet worden war. Im Erkenntnis vom 12. September 2001, 2000/13/0058, habe der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass Pensionsabfindungen, die während eines aufrechten Dien... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §11 Abs3;KommStG 1993 §14 Abs1;
Rechtssatz: Ob für die Durchführung der Kommunalsteuerprüfung bei der Beschwerdeführerin nach Maßgabe der Bestimmung des § 14 Abs. 1 KommStG 1993 in seiner Fassung vor oder nach ihrer Novellierung durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 132/2002 schon das Finanzamt oder noch die Abgabenbehörde der Gemeinde zuständig war, is... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist eines von zwei im Sinne des § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 wesentlich beteiligten Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 14. Juni 1996 war dieser Gesellschaft Kommunalsteuer aus den ihren wesentlich beteiligten Vorstandsmitgliedern in den Jahren 1994 und 1995 gewährten Vergütungen vorgeschrieben worden. Eine gegen diesen Bescheid von der Aktiengesellschaft erhobene Berufung hatte die Abgabenberufungskom... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: KommStG 1993 §11 Abs3;KommStG 1993 §15 Abs1;VStG §5 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0065 2001/13/0066 2001/13/0070 2001/13/0068 2001/13/0069 2001/13/0067
Rechtssatz: Darf sich auf entschuldigenden Rechtsirrtum schon jemand nicht erfolgreich stützen, der es unt... mehr lesen...