Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 2. 1984 Chefredakteur der "*****zeitung" ***** (kurz: "*****zeitung"). Seine Dienstgeberin, die Eigentümerin und Herausgeberin der Zeitung, war die M***** S***** GesmbH & Co KG (kurz: M***** S*****) über deren Vermögen am 25. 8. 1990 der Konkurs eröffnet wurde. G***** S*****, der Geschäftsführer der M***** S*****, gründete eine neue Gesellschaft, die V*****gesellschaft mbH mit dem Zweck, die "*****zeitung" weiterhin herauszugeben. Er e... mehr lesen...
Norm: JournG §8
Rechtssatz: Löst der Veräußerer vor dem Unternehmesübergang das zwischen ihm und dem Redakteur bestehende Dienstverhältnis lediglich in der Absicht auf, den Redakteur dadurch um die Abfertigungsansprüche nach den JournG zu bringen (oder tritt dieser Schädigungszweck gegenüber anderen Schädigungszielen ganz augenscheinlich in den Vordergrund, so wird dieser Veräußerer, falls es in der Folge zu dem Unternehmensübergang kommt, nach... mehr lesen...
Norm: JournG §8
Rechtssatz: Tritt der Journalist aus dem vom Masseverwalter gekündigten Dienstverhältnis gemäß § 25 KO vorzeitig aus, ist damit der Möglichkeit der (nachträglichen) Erfüllung der fehlenden Anspruchsvoraussetzungen nach § 8 Abs 1 JournG endgültig der Boden entzogen, weil dann eine außerordentliche Aufkündigung durch den Erwerber nicht mehr möglich war. Entscheidungstexte 9 Ob ... mehr lesen...
Norm: JournG §8
Rechtssatz: Die Sanktionen des § 8 JournG richten sich gegen die Erklärungen des Erwerbers im Sinne des § 8 Abs 1 JournG, die als außerordentliche Kündigung des gesetzlich auf den Erwerber übergegangenen Dienstverhältnisses des Redakteurs anzusehen sind. Eine Umgehung dieser Sanktion durch Kündigung des Redakteurs vor der Veräußerung der Zeitungsunternehmung durch den Veräußerer kann über den Weg eines Schadenersatzanspruchs zum... mehr lesen...
Der Kläger begehrt der beklagten GesmbH gegenüber die Feststellung des aufrechten Bestehens seines Arbeitsverhältnisses. Er sei am 1. 8. 1968 als Angestellter in die Dienste des Zeitungsverlages "Fritz M Wiener Wochenblatt" getreten. Mit Wirkung zum 1. 1. 1981 habe die Beklagte diesen Verlag einschließlich des Klägers übernommen. Dieser sei seit 9. 4. 1979 Mitglied des Betriebsrates des Verlages gewesen. Der sich daraus ergebende Schutz bestehe über den Betriebsinhaberwechsel hinaus f... mehr lesen...
Norm: JournG §1 Abs1JournG §8MedienG §1 Z6
Rechtssatz: Unter einer Zeitungsunternehmung ist eine zum Zwecke der Herausgabe einer periodischen Druckschrift erfolgte Zusammenfassung rechtlicher, organisatorischer und wirtschaftlicher Mittel zu einer mit dem Erscheinen eines bestimmten Blattes verknüpften Betriebseinheit zu verstehen. Nicht der Verlag, in dem eine bestimmte Zeitung erscheint, oder die Druckerei, in der sie gedruckt wird, ist die Z... mehr lesen...
Der Kläger behauptet, am 19. November 1959 von der K. & Sch.-Verlag AG. als Auslandskorrespondent für die damals von diesem Verlag herausgegebenen Zeitschriften "Revue", "Bravo" und "Das Schönste" mit einem monatlichen Garantiehonorar von 800 DM angestellt worden zu sein. Dieses Honorar sei mit Vertrag 2. August 1963 auf 2000 DM erhöht worden. Er sei verpflichtet gewesen, bei keiner in der Bundesrepublik Deutschland oder in der Schweiz erscheinenden Illustrierten mitzuarbeiten. Di... mehr lesen...
Norm: AngG §29 II1JournG §8JournG §13
Rechtssatz: § 29 AngG, wonach sich der zu Unrecht entlassene oder vertragswidrig gekündigte Angestellte das wegen Unterbleibens der Dienstleistung Ersparte oder durch anderweitige Verwendung Erworbene auf die nach Ablauf von drei Monaten fälligen Bezüge anrechnen lassen muß, findet auch auf dem JournG unterliegende Personen Anwendung. Entscheidungstexte 4... mehr lesen...