Norm
JournG §8Rechtssatz
Tritt der Journalist aus dem vom Masseverwalter gekündigten Dienstverhältnis gemäß § 25 KO vorzeitig aus, ist damit der Möglichkeit der (nachträglichen) Erfüllung der fehlenden Anspruchsvoraussetzungen nach § 8 Abs 1 JournG endgültig der Boden entzogen, weil dann eine außerordentliche Aufkündigung durch den Erwerber nicht mehr möglich war.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0063062Dokumentnummer
JJR_19910227_OGH0002_0090OB00901_9100000_003