Norm
JournG §8Rechtssatz
Löst der Veräußerer vor dem Unternehmesübergang das zwischen ihm und dem Redakteur bestehende Dienstverhältnis lediglich in der Absicht auf, den Redakteur dadurch um die Abfertigungsansprüche nach den JournG zu bringen (oder tritt dieser Schädigungszweck gegenüber anderen Schädigungszielen ganz augenscheinlich in den Vordergrund, so wird dieser Veräußerer, falls es in der Folge zu dem Unternehmensübergang kommt, nach § 1295 Abs 2 ABGB für jenen Schaden ersatzpflichtig sein, den der Redakteur dadurch erleidet, daß er die ihm nach § 8 Abs 2 JournG zustehende Abfertigung nicht erhalten hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW. ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0063055Dokumentnummer
JJR_19910227_OGH0002_0090OB00901_9100000_002