Norm
JournG §1 Abs1Rechtssatz
Unter einer Zeitungsunternehmung ist eine zum Zwecke der Herausgabe einer periodischen Druckschrift erfolgte Zusammenfassung rechtlicher, organisatorischer und wirtschaftlicher Mittel zu einer mit dem Erscheinen eines bestimmten Blattes verknüpften Betriebseinheit zu verstehen. Nicht der Verlag, in dem eine bestimmte Zeitung erscheint, oder die Druckerei, in der sie gedruckt wird, ist die Zeitungsunternehmung, sondern jene Einheit von Mitteln, die ausschließlich auf die Herausgabe eines bestimmten Blattes gerichtet sind. Für die Beantwortung dieser nach den Umständen des einzelnen Falles zu lösende Frage ist weitgehend die Verkehrsauffassung von Bedeutung. Diese komplexe rechtliche und wirtschaftliche Einheit umfaßt insbesondere die Verlagsrechte, den good will, die Mitarbeiter, technische Mittel und den Zeitungstitel.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0063021Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2016