Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer hält sich (zumindest) seit 5. Oktober 2010 ununterbrochen und rechtmäßig im Bundesgebiet auf. Er verfügt über ein Sprachzeugnis auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, arbeitet als Fuhrparkleiter bei einem Unternehmen mit Sitz im Bundesgebiet, ist verheiratet und hat zwei Kinder. Am 6. September 2017 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Verleihung der Staatsbürgers... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten ... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Norm: BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1 EMRK Art8 StbG 1985 §10 Abs1 Z6, §20 StVO 1960 §99 COVID-19-MaßnahmenG §8 VfGG §7 Abs1 EMRK Art. 8 heute EMRK Art. 8 gültig ab 01.05.2004 StVO 1960 § ... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK Art6 Abs2StVO 1960KFG 1967 §103 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durchVerhängung einer Verwaltungsstrafe über eine deutscheStaatsangehörige wegen einer Geschwindigkeitsübertretung; keine nachder Judikatur des EGMR unzulässige Überwälzung der Beweislast auf dieFahrzeugh... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Antragsteller begehrt mit seinen auf Art140 Abs1 letzter Satz B-VG gestützten Anträgen, "die Worte 'oder fällt eine Tat unter mehrere einander nicht ausschließende Strafdrohungen' in §22 Abs1 VStG, die Bestimmung des §22 Abs2 VStG zur Gänze oder die Worte 'oder einem Gericht' in §22 Abs2 VStG und die Worte 'in Abs2, 2 a, 2 b, 3 oder 4 bezeichnete' in §99 Abs6 litc StVO, den §30 VStG zur Gänze oder deren Wortfolge 'und zwar in der Regel auch dann, wenn die straf... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragVStG §22VStG §30StVO 1960 §99
Rechtssatz: Zurückweisung von Individualanträgen auf Aufhebung von Teilen des §22 und des §30 VStG betreffend das Zusammentreffen strafbarer Handlungen mangels Legitimation; Verwaltungsstrafverfahren gegen den Antragsteller wegen Lenkens eines PKW in ein... mehr lesen...