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40 VerwaltungsverfahrenNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragRechtssatz
Zurückweisung von Individualanträgen auf Aufhebung von Teilen des §22 und des §30 VStG betreffend das Zusammentreffen strafbarer Handlungen mangels Legitimation; Verwaltungsstrafverfahren gegen den Antragsteller wegen Lenkens eines PKW in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand sowie ein im Zuge dieses Verfahrens gestellter Gesetzesprüfungsantrag durch den Unabhängigen Verwaltungssenat auf Aufhebung eines Teils der zur Prüfung begehrten Bestimmungen bereits anhängig; Stellung des Antragstellers als beteiligte Partei im Gesetzesprüfungsverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, VfGH / Beteiligter, Verwaltungsstrafrecht, Zusammentreffen strafbarer HandlungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:G172.1996Dokumentnummer
JFR_10039076_96G00172_01