IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Priv.-Doz. Dr. Heißl, E.MA, über die Beschwerde von AA, Adresse 1, **** Z, gegen ein erzwungenes Anhaltemanöver durch – der Bezirkshauptmannschaft Z (belangte Behörde) zurechenbare – Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 3.8.2021 auf der B *** in Z, in der mündlichen Verhandlung vom 3.11.2021, zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Gemäß ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Spielmann über die Beschwerde des AA, Adresse 1, **** Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 08.09.2021, Zahl ***, betreffend Übertretungen nach dem KFG 1967, der StVO und dem COVID-19-MG, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer hat gemäß § 52 VwGVG einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Visinteiner über die Beschwerde des Herrn AA, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 19.06.2020, Zl ***, betreffend eine Übertretungen nach dem FSG und der StVO, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Gstir über die Beschwerde des AA, geboren am XX.XX.XX, wohnhaft in Z, Adresse 1 (vormalige Adressbezeichnung: Adresse 2), gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 23.02.2018, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach der StVO und dem FSG, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde gegen Spruchpunkt 1. des Straferke... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Vizepräsidenten Dr. Larcher über die Beschwerde des AA, wohnhaft in Z, vertreten durch, RA BB, Adresse 1, Y, wegen Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch ein Organ der Landespolizeidirektion Tirol in Form der Anhaltung des von ihm gelenkten Pkw durch einen Polizeibeamten in Y, in der Adresse 2 unmittelbar nördlich der Kreuzung Adresse 3, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Ver... mehr lesen...