IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Marzi als Einzelrichter über die Beschwerde der A, vertreten durch B Rechtsanwälte GesbR in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 15. Jänner 2020, Zl. ***, betreffend Gebührenantrag i.A. § 5 Abs. 5 iVm Abs. 9 StVO 1960, nach mündlicher Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Eine Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG i... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 01.03.2021 Norm: StVO 1960 §5 Abs5StVO 1960 §5a Abs2StVO 1960 §94b Abs1 litaGebAG 1975 §43
Rechtssatz: Führt ein Organ der Bundespolizei eine Person einem Arzt zur Untersuchung gemäß § 5 Abs 5 StVO vor, ist dies iSd § 94b Abs 1 lit a StVO der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zuzurechnen (vgl ErläutRV 879 BlgNR 11. GP 18; vgl Raschauer, Allgemeines Verwaltungsrech... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 01.03.2021 Norm: StVO 1960 §5 Abs5StVO 1960 §5a Abs2StVO 1960 §94b Abs1 litaGebAG 1975 §43
Rechtssatz: Dient die Vorführung des Lenkers sowie dessen Untersuchung durch einen Arzt ausschließlich der Vollziehung der StVO, ist die ärztliche Tätigkeit ebenso wie die durch die Organe der Straßenaufsicht erfolgte Vorführung der zu untersuchenden Personen der örtlich zuständigen Bez... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 01.03.2021 Norm: StVO 1960 §5 Abs5StVO 1960 §5a Abs2StVO 1960 §94b Abs1 litaGebAG 1975 §43
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 5a Abs 2 StVO schließt die Anwendung des § 64 Abs 3 VStG (betreffend die Auferlegung von im Zuge des Verwaltungsstrafverfahrens der Behörde erwachsenen Barauslagen) aus (vgl VwGH 86/03/0209). Schlagworte Verkehrsrecht; Straß... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 01.03.2021 Norm: StVO 1960 §5 Abs5StVO 1960 §5a Abs2StVO 1960 §94b Abs1 litaGebAG 1975 §43
Rechtssatz: Aufgrund der Konzeption des § 5a Abs 2 StVO als lex specialis zu § 64 Abs 3 VStG ist zu folgern, dass auch ein gemäß § 5a Abs 2 StVO beigezogener Sachverständiger – ähnlich einem in einem Verwaltungs(straf)verfahren beigezogenen nichtamtlicher Sachverständiger gemäß § 53a AV... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 01.03.2021 Norm: StVO 1960 §5 Abs5StVO 1960 §5a Abs2StVO 1960 §94b Abs1 litaGebAG 1975 §43
Rechtssatz: Zwar bezieht sich der Wortlaut des § 5a Abs 2 StVO auf die dem Untersuchten vorzuschreibenden Kosten, es ist allerdings anzunehmen, dass der Gesetzgeber auch die dem herangezogenen Sachverständigen zustehende Gebühr damit begrenzt wissen wollte. Es ist nicht naheliegend, das... mehr lesen...
Rechtssatznummer 6 Entscheidungsdatum 01.03.2021 Norm: StVO 1960 §5 Abs5StVO 1960 §5a Abs2StVO 1960 §94b Abs1 litaGebAG 1975 §43
Rechtssatz: Die Gebühr für die Mühewaltung der von § 34 Abs 2 GebAG erfassten Sachverständigen ist (unter anderem) insoweit, als in anderen Vorschriften – wie in § 53a Abs 1 AVG – auf die Bestimmungen des GebAG verwiesen wird, in erster Linie nach den Tarifen (fixen Sätzen) des GebAG, a... mehr lesen...